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Digitale Überwachung durch Geheimdienste: Staaten müssen die Menschen besser schützen

Die Vorsitzende des im Rahmen der „Konvention 108“ eingerichteten Datenschutzausschusses des Europarates, Alessandra Pierucci, und der Datenschutzbeauftragte des Europarates, Jean-Philippe Walter, haben die Staaten in einer gemeinsamen Erklärung aufgefordert, den Schutz personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der digitalen Überwachung durch Geheimdienste zu stärken, indem sie sich der aktualisierten Datenschutzkonvention des Europarates, bekannt als „Konvention 108+“, anschließen und eine neue Völkerrechtsnorm fördern, die einen wirksamen und demokratischen Schutz in dem Bereich vorsieht.

„Die Staaten müssen sich auf internationaler Ebene über das Ausmaß einigen, bis zu dem die Überwachung durch Geheimdienste zulässig sein kann, sowie über die Bedingungen und Schutzmaßnahmen, die für die Überwachung gelten. Dazu gehört auch eine wirksame und unabhängige Kontrolle“, unterstreichen Pierucci und Walter in der Erklärung. Grundlage für die Ausarbeitung einer neuen Rechtsnorm könnten die zahlreichen Kriterien sein, welche die Gerichte bereits entwickelt haben, etwa der Europäische Menschenrechtsgerichtshof und der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten.

Gemäß dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union im Fall „Schrems II“ vom 16. Juli 2020 bietet der EU-US-Datenschutzschild kein ausreichendes Schutzniveau beim Transfer personenbezogener Daten aus der EU in die Vereinigten Staaten, da der Schutz der Menschenrechte im Zusammenhang mit dem Zugriff auf die Daten durch Überwachungsprogramme der US-Regierung nicht in ausreichendem Maße garantiert ist. Bezug nehmend auf dieses Urteil wird in der Erklärung unterstrichen, dass die Entscheidung Auswirkungen hat, die über den Transfer von Daten zwischen der EU und den Vereinigten Staaten hinausgehen, und die Gelegenheit bietet, den universellen Datenschutzrahmen zu stärken.

Pierucci und Walter erinnern an die Rolle, welche die aktualisierte, noch nicht in Kraft getretene Datenschutzkonvention des Europarates als robustes, rechtsverbindliches Abkommen für den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten auf weltweiter Ebene spielen kann, besonders im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Verkehr personenbezogener Daten.

Die Konvention bietet zwar bereits einen soliden völkerrechtlichen Rahmen für den Schutz personenbezogener Daten und befasst sich insbesondere mit der Notwendigkeit der unabhängigen und wirksamen Prüfung und Überwachung von Einschränkungen des Datenschutzes, die durch Staatssicherheits- oder Landesverteidigungsgründe gerechtfertigt werden; gleichwohl werden darin bestimmte Probleme, die sich aufgrund der Möglichkeiten zur Massenüberwachung weltweit stellen, weder umfassend noch ausdrücklich genug behandelt, weshalb die Ausarbeitung einer neuen, spezifischen Völkerrechtsnorm nötig ist.

Das Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten („Konvention 108“) ist der einzige völkerrechtlich bindende Vertrag zum Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten, der jedem Land der Welt offensteht. Der Vertrag wurde 1981 verabschiedet und 2018 durch ein noch nicht in Kraft getretenes Zusatzprotokoll aktualisiert, das gewährleisten soll, dass die Datenschutzgrundsätze des Vertrags den heutigen Mitteln und Praktiken weiterhin angemessen sind, und den Mechanismus zur Überwachung der Einhaltung des Vertrags stärken soll. Bisher haben 55 Länder die „Konvention 108“ ratifiziert, zahlreiche andere Länder der Welt haben nach ihrem Vorbild ihre Datenschutzgesetzgebung überarbeitet.

Europarat Straßburg 7. September 2020
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