Zurück Europarats-Mitgliedsstaaten sollten angesichts Schutzsuchender aus Afghanistan Menschenrechte nicht untergraben

Europarats-Mitgliedsstaaten sollten angesichts Schutzsuchender aus Afghanistan Menschenrechte nicht untergraben

„Die Mitgliedsstaaten sollten sich eindeutig dazu bekennen, mit der Ankunft von Menschen, die vor der schrecklichen Lage in Afghanistan fliehen, im Einklang mit ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen umzugehen“, so die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović.

„Mehrere Regierungen und lokale Behörden in den Mitgliedsstaaten des Europarates gehen mit gutem Beispiel voran, indem sie die Aufnahmen von Menschen anbieten, die nach der Machtübernahme der Taliban aus Afghanistan fliehen. Leider haben viele Mitgliedsstaaten aber auch angedeutet oder angekündigt, Grenzen zu schließen, Mauern und Zäune zu bauen, Asylansuchen zu beschränken oder ‚Pushbacks‘ auszuführen, oder sie haben bereits entsprechende Schritte eingeleitet. Diese und andere Maßnahmen, die vordergründig ‚irreguläre Migration verhindern‘ sollen, könnten dazu führen, dass Menschen daran gehindert werden, auf dem Hoheitsgebiet unserer Mitgliedsstaaten Asyl zu beantragen, an der Grenze unrechtmäßig zurückgewiesen werden oder unterwegs schutzlos sind, während sie sich in Sicherheit bringen möchten.

Manche Staaten geben als Rechtfertigung für derartige Maßnahmen die Angst vor einer neuen ‚Migrationskrise‘ oder die ‚Lehren von 2015‘ an. Dabei sehen sie darüber hinweg, dass die wahre Krise die Menschen in Afghanistan betrifft, besonders die Frauen und Mädchen, sowie einige Nachbarländer, in welche die Menschen hauptsächlich flüchten und die bereits seit vielen Jahren zahlreiche afghanische Flüchtlinge aufnehmen.“


 Website der Menschenrechtskommissarin [EN]

Menschenrechtskommissarin Strassburg 30. August 2021
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