Zurück Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Jüngste Entscheidungen des Ministerkomitees des Europarates

Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Jüngste Entscheidungen des Ministerkomitees des Europarates

Das Ministerkomitee des Europarates hat seine jüngsten Einzelfallentscheidungen zur Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte veröffentlicht.

Aufgrund der außergewöhnlichen Umstände wurde der erste Teil der regulären Menschenrechtssitzung am Donnerstag, den 4. Juni im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Im Rahmen der Sitzung verabschiedete das Komitee 21 Entscheidungen, die 16 Mitgliedsstaaten betreffen, darunter eine Interimsentschließung*, welche die Russische Föderation betrifft.

Zudem wurden vom Komitee 52 endgültige Entschließungen** zu 105 Urteilen und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs verabschiedet. Sie betreffen 25 Staaten.

Darüber hinaus beschloss das Ministerkomitee eine vorläufige Liste von Fällen, die es bei seiner zweiten Teilsitzung untersuchen wird, die von 1. bis 3. September als Präsenzsitzung stattfinden soll.

Eine vorläufige Liste von Fällen, die bei der nächsten regulären Sitzung des Komitees zur Prüfung der Umsetzung von Urteilen (die von 29. September bis 1. Oktober abgehalten werden soll) untersucht werden sollen, wurde ebenfalls verabschiedet.

Hintergrund

Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf der Grundlage von Informationen, die von betroffenen innerstaatlichen Behörden, Beschwerdeführer/innen, Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteuren übermittelt werden.


 Pressemitteilung
Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Jüngste Entscheidungen des Ministerkomitees des Europarates [EN]


 Website der Abteilung für die Umsetzung der Urteile [EN]


 Video zum Überwachungsverfahren


 Länder-Informationsblätter [EN]

 

* Eine Interimsentschließung ist eine Form der Entscheidung, die vom Ministerkomitee mit dem Ziel verabschiedet wird, komplexere Situationen zu bewältigen, die eine besondere Aufmerksamkeit erfordern.

** Eine endgültige Entschließung ist eine Entscheidung des Ministerkomitees, durch welche es beschließt, die Überwachung der Umsetzung eines Urteils zu beenden, weil es der Ansicht ist, dass der beklagte Staat alle zur Reaktion auf die vom Gerichtshof festgestellten Verstöße nötigen Maßnahmen verabschiedet hat.

Ministerkomitee Straßburg 4. Juni 2020
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