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Verschiebung der Einführung eines Verhältniswahlsystems ist bedauerlich und Bonusregelung bei Vergabe von Restmandaten sollte zurückgezogen warden
Venedig-Kommission zum georgischen Verfassungsentwurf

Die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht (die Venedig-Kommission) veröffentlicht heute ihr vorläufiges Gutachten zum georgischen Verfassungsentwurf sowie zu einem Schreiben der georgischen Behörden. Der Verfassungsentwurf wurde im Juni 2017 in zweiter Lesung angenommen. In dem am 20. September 2017 übermittelten Schreiben verpflichten sich die georgischen Behörden, erneute Änderungen zu prüfen.

In ihrem vorläufigen Gutachten wiederholt die Venedig-Kommission ihre vorige positive Bewertung des Verfassungsentwurfs, unterstreicht jedoch abermals, dass bei jeder bedeutenden Verfassungsrevision der größtmögliche Konsens erzielt werden müsse.

Laut dem Bericht ist die Verschiebung des Inkrafttretens des Verhältniswahlsystems im Parlament auf Oktober 2024 das Haupthindernis für den Konsens. Die Venedig-Kommission bezeichnete dies als „äußerst bedauernswert“, denn der Übergang zum Verhältniswahlsystem ist „der wichtigste Aspekt der Revision“. „Allerdings ist die in dem Schreiben vom 20. September 2017 von der parlamentarischen Mehrheit geäußerte Verpflichtung begrüßenswert, die Zulassung der Blockbildung von Parteien sowie die Absenkung der Sperrklausel auf 3 % bei den Wahlen 2020 zu prüfen. Diese Änderungen zielen nämlich darauf ab, die negativen Auswirkungen der Verschiebung abzumildern.“

Das neue, komplexe System zur Vergabe von Restmandaten, das in zweiter Lesung verabschiedet wurde, verringert zwar den Bonuseffekt für die Siegerpartei, begünstigt jedoch weiterhin vor allem die stärkste Partei im Land. Dieses Bonussystem ist ebenfalls ein großes Hindernis für die Zustimmung zur Verfassung durch die Opposition und die Zivilgesellschaft. Deshalb nimmt die Venedig-Kommission mit großer Zufriedenheit die Verpflichtung der parlamentarischen Mehrheit zur Kenntnis, die Abschaffung dieses Systems zugunsten eines reinen Verhältniswahlsystems ab 2024 zu prüfen. „Ein derartiges System würde den Pluralismus innerhalb des Parlaments fördern und stünde voll im Einklang mit den europäischen Normen. Die Venedig-Kommission hofft, dass diese Initiative nicht nur geprüft wird, sondern unverzüglich verabschiedet wird“, so das Dokument.

Darüber hinaus begrüßt die Venedig-Kommission besonders die Einführung einer Vorschrift zur qualifizierten Zweidrittelmehrheit der Stimmen des Wahlgremiums bei einer Präsidentschaftswahl, die Ernennung auf Lebenszeit der Richter am Obersten Gerichtshof, die Abschaffung der Probezeiten von Richtern ab dem 31. Dezember 2024 und die Wahl der Ombudsperson für eine längere Amtszeit (von sechs statt fünf Jahren) durch eine qualifizierte Mehrheit im Parlament.

Zu den weiteren Empfehlungen der Venedig-Kommission zählen die Aufhebung des Verbots der „Bildung von politischen Parteien auf territorialer Grundlage“, die erneute Überprüfung der Regeln zur Beschränkung der Rolle des Verfassungsgerichts bei der Revision der Wahlgesetzgebung sowie die Änderung des Verfahrens zur Ernennung

Venedig-Kommission Straßburg 22. September 2017
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