Das Schadensregister für die Ukraine hat eine neue Antragskategorie für Einzelunternehmer eingeführt, die infolge der russischen Aggression finanzielle Einbußen erlitten haben.
Die Kategorie A3.5 richtet sich an Unternehmer in der Ukraine, deren Gewinne am oder nach dem 24. Februar 2022 durch die groß angelegte Invasion Russlands beeinträchtigt wurden.
Um einen Anspruch geltend zu machen, müssen Einzelpersonen über die weit verbreitete Diia-App und das Webportal Angaben zu ihrer unternehmerischen Tätigkeit und den damit verbundenen negativen Auswirkungen sowie Finanzunterlagen vorlegen, aus denen die entgangenen Gewinne hervorgehen.
Ansprüche im Zusammenhang mit Vermögenswerten, die zerstört, beschädigt oder verloren gegangen sind, sollten ebenso wie Ansprüche in Bezug auf juristische Personen in verschiedenen Kategorien beim Register eingereicht werden.
Zulässige Anträge werden im Schadensregister für die Ukraine erfasst und später an die künftige Internationale Entschädigungskommission weitergeleitet, die die Ansprüche prüft, bewertet und darüber entscheidet sowie gegebenenfalls die Höhe der im jeweiligen Fall zu leistenden Entschädigung festlegt.
Insgesamt wurden bisher mehr als 130.000 Anträge beim Schadensregister für die Ukraine eingereicht, das den ersten Bestandteil eines internationalen Entschädigungsmechanismus für die Aggression Russlands darstellt.
Im Dezember 2025 unterzeichneten 35 Länder und die Europäische Union das Übereinkommen zur Errichtung einer Internationalen Entschädigungskommission für die Ukraine im Rahmen des Europarates.
Die Entschädigungskommission wird ihre Arbeit aufnehmen, sobald das Übereinkommen in Kraft getreten ist und ihre Leitungsgremien eingerichtet wurden.
Schadensregister für die Ukraine [EN]
Unterstützung des Europarates für die Ukraine

