Das Schadensregister für die Ukraine – die im Rahmen des Europarates eingerichtete Stelle zur Erfassung von Entschädigungsansprüchen für Schäden, die durch die Aggression der Russischen Föderation entstanden sind – hat offiziell die ersten Kategorien von Entschädigungsanträgen für juristische Personen und für den ukrainischen Staat eröffnet. Die Eröffnung dieser Kategorien ermöglicht es erstmals, das tatsächliche Ausmaß der systemischen wirtschaftlichen Verluste des Staats und der Unternehmen zu dokumentieren, was unerlässlich ist, um Beweise zu sammeln, auf deren Grundlage anschließend Entschädigungsentscheidungen gegen den russischen Staat getroffen werden können.
Es handelt sich um folgende neue Kategorien: Beschädigung oder Zerstörung kritischer und nicht kritischer Infrastruktur (B1.1, B1.2, C1.1, C1.2) sowie Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von Vermögenswerten (C3.1).
Kategorien, die einen neuen Meilenstein im Justizprozess für die Ukraine darstellen
Diese Initiative ist ein grundlegend neuer Schritt in der Arbeit des Schadensregisters. Zum ersten Mal ermöglicht die Eröffnung neuer Antragskategorien die Erfassung nicht nur individueller Verluste, sondern auch systemischer wirtschaftlicher Verluste, die Unternehmen und der ukrainische Staat infolge der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine erlitten haben.
Diese neuen Kategorien gestatten es, auf eine andere Ebene zu wechseln und eine weitere Dimension der Kriegsfolgen zu erfassen: die Zerstörung von Infrastruktur, den Verlust von Produktionskapazitäten und Vermögenswerten, die Störung von Lieferketten und die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit ganzer Wirtschaftssektoren. Diese Schäden haben langfristige Auswirkungen und bestimmen die Fähigkeit des Staates, sich zu erholen und zu funktionieren.
Wer kann Anträge in diesen neuen Kategorien stellen?
Entschädigungsanträge der Kategorie C können von allen juristischen Personen eingereicht werden, unabhängig von ihrer Organisations- oder Rechtsform sowie der Eigentumsstruktur, einschließlich staatlicher und kommunaler Unternehmen.
Die Kategorie B der Entschädigungsanträge betrifft den ukrainischen Staat, staatliche Behörden, öffentliche Einrichtungen, lokale Gebietskörperschaften, Gemeinden, Städte usw.
Für welche Arten von Schäden kann ein Antrag gestellt werden?
Entschädigungsanträge können sich auf den Wert der zerstörten oder beschädigten Infrastruktur oder Güter sowie auf die Kosten für deren Reparatur oder Wiederherstellung (einschließlich künftiger Kosten) beziehen (Kategorien in Bezug auf Infrastruktur: B1.1, B1.2, C1.1 und C1.2).
Anträge können auch für Schäden, Zerstörung oder Verlust von Vermögenswerten, entgangenen Gewinn im Zusammenhang mit den betroffenen Vermögenswerten, vollständigen Betriebsausfall oder andere direkte Kosten in Verbindung mit diesen Verlusten gestellt werden (Kategorie C3.1).
Wie kann ein Antrag eingereicht werden?
Anträge werden über das Webportal Diia im Namen einer juristischen Person oder einer Behörde von der verantwortlichen Person oder einer zur Vertretung der juristischen Person benannten Person eingereicht.
Wie geht es anschließend weiter?
Anträge, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, werden in das Register aufgenommen und anschließend an die künftige Internationale Entschädigungskommission weitergeleitet, die die Höhe etwaiger Entschädigungen festlegt. Im Dezember 2025 unterzeichneten 35 Länder und die Europäische Union das Übereinkommen zur Errichtung einer Internationalen Entschädigungskommission für die Ukraine im Rahmen des Europarates. Fast 150.000 Anträge wurden im Rahmen der 16 bereits eröffneten Kategorien bisher beim Register eingereicht. Das Register hat inzwischen mehr als 45.000 Anträge bearbeitet und registriert.
Die umfassende Unterstützung des Europarates für die Ukraine nach der russischen Invasion

