Zurück Förderung der Beteiligung der Zivilgesellschaft am Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch

Photo: Zev Hoover

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Die weitere Stärkung der Zusammenarbeit zwischen dem Europarat und den Akteuren der Zivilgesellschaft, um die sexuelle Ausbeutung und den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet und darüber hinaus zu verhindern und sie davor zu schützen: Das ist das Ziel einer internationalen Konferenz am 8. und 9. April 2019 im Europäischen Jungendzentrum in Straßburg.

Die Beendigung aller Formen von Gewalt gegen Kinder, darunter der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs, ist ein Prioritätsbereich der Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (2016–2021).

Die Teilnehmenden an der Konferenz „Förderung der Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Umsetzung und Überwachung der Lanzarote-Konvention“ informieren sich über die strategische Agenda und Arbeit des Europarates im Bereich der Kinderrechte, etwa über die Lanzarote-Konvention und die Überwachung ihrer Umsetzung. Sie sprechen zudem über Strategien und Möglichkeiten, durch welche die Akteure der Zivilgesellschaft die Umsetzung der Konvention auf lokaler und landesweiter Ebene stärken und ihre Beteiligung am Lanzarote-Ausschuss vertiefen können. Außerdem haben die Teilnehmenden Gelegenheit, sich mit anderen Akteuren auf europäischer Ebene über ihre Erfahrungen, bewährte Praktiken und gewonnene Erkenntnisse auszutauschen.

An der Konferenz nehmen rund 40 Vertreterinnen und Vertreter folgender Länder teil: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Italien, Kroatien, Litauen, Republik Moldau, Serbien, Slowakische Republik, Spanien, Türkei, Ukraine, Ungarn und Vereinigtes Königreich. Zu den Teilnehmenden zählen Vertreterinnen und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, die an der Arbeit des Lanzarote-Ausschusses des Europarates derzeit beteiligt sind oder in Zukunft sein könnten.

Die Lanzarote-Konvention trat im Juli 2010 in Kraft und verpflichtet die Vertragsparteien, jede Art von Sexualstraftat gegen Kinder unter Strafe zu stellen und gezielte gesetzgeberische und politische Maßnahmen zu ergreifen, um sexuellen Missbrauch zu verhindern, die Opfer zu schützen und die Täter strafrechtlich zu verfolgen. Außerdem dient sie der Förderung der innerstaatlichen und internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet.

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Europarat Straßburg 8 April 2019
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