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Kommunalwahlen in der Russischen Föderation: Allen Kandidaten muss gleicher Zugang zum Wahlrecht garantiert werden

Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates hat heute einen Bericht über die Russische Föderation verabschiedet. Darin stellt er fest, dass seit 2010 einige zufriedenstellende Entwicklungen zu verzeichnen sind: Der Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung wird in der Verfassung und in den einfachen Gesetzen nunmehr anerkannt, das Verfassungsgericht setzt die Bestimmungen der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung in seiner Rechtsprechung um und es steht ein breites Spektrum an Instrumenten zur Verfügung, die der Bevölkerung die Beteiligung an den kommunalen Angelegenheiten ermöglichen. Weitere positive Maßnahmen, die infolge der Empfehlungen des Kongresses aus dem Jahr 2010 getroffen wurden, sind die Absenkung der für die Eintragung von Parteien nötigen Mitgliederzahl, die Registrierung von Kandidat/inn/en, die von Vereinigungen und Gruppierungen unterstützt werden, und die Wiedereinführung der Direktwahl der Gouverneurin bzw. des Gouverneurs in den meisten Föderationssubjekten.

Die Koberichterstatter Jakob Wienen (Niederlande, EPP/CCE) und Stewart Dickson (Vereinigtes Königreich, ILDG) stellen allerdings mehrere Fälle von Nichtkonformität mit den Grundsätzen des Europarates fest, die ein „generelles Problem für die Entwicklung der kommunalen und regionalen Demokratie des Landes“ sind. Vor allem bedauern sie, dass die Kommunalbehörden nur für einen geringen Teil der öffentlichen Angelegenheiten zuständig sind und nicht über ausreichende Finanzressourcen verfügen und dass die Befugnisse zwischen den Regierungs- und Verwaltungsebenen nicht klar verteilt sind. Sie drücken zudem ihre Sorge über den Zugang zum Wahlrecht in der Russischen Föderation aus, insbesondere über die beschränkte Möglichkeit für unabhängige und Oppositionskandidat/inn/en, bei Kommunal- und Regionalwahlen anzutreten.

Gleichzeitig äußern sich die Berichterstatter besorgt über den Zugang von unabhängigen und Oppositionskandidat/inn/en zum Wahlrecht infolge der Vorschrift, dass vor dem Antritt eine erhebliche Zahl an Unterstützungserklärungen gesammelt werden muss. „Um bei der Wahl zur Moskauer Stadtduma (der gesetzgebenden Versammlung der Stadt Moskau) antreten zu können, muss man zuvor fünf- bis sechstausend Unterschriften sammeln. Und auch wenn man diese Voraussetzung erfüllt, können weitere Hindernisse auftreten“, erklärte Wienen und betonte, dass derartige Filter den Zugang von unabhängigen und Oppositionskandidat/inn/en zum Wahlrecht beeinträchtigen und ungleiche Wahlkampfvoraussetzungen schaffen.

Kongresssitzung Straßburg 30. Oktober 2019
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