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PACE-Ausschuss empfiehlt, Kosovo* zur Mitgliedschaft im Europarat einzuladen

Der Ausschuss für politische Fragen und Demokratie der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) hat empfohlen, das Kosovo* zur Mitgliedschaft im Europarat einzuladen.

Auf der Grundlage eines Berichts von Dora Bakogianni (Griechenland, EPP/CD) verabschiedete der Ausschuss bei seiner heutigen Sitzung in Paris den Entwurf einer Stellungnahme. Er begrüßte die umfangreiche Liste der von den Behörden des Kosovos schriftlich eingegangenen Verpflichtungen und hob hervor, dass „der Beitritt zur Stärkung der Menschenrechtsnormen führen würde, indem allen Personen, die der Rechtsprechung des Kosovos unterliegen, der Zugang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte garantiert wird“.

Die Vollversammlung – in der Abgeordnete aus den 46 Mitgliedsstaaten des Europarates vertreten sind – wird die Empfehlung des Ausschusses am Donnerstag, den 18. April˚ auf ihrer nächsten Frühjahrsplenarsitzung diskutieren, auf der sie über eine endgültige Stellungnahme zum Beitrittsantrag des Kosovos abstimmen wird. Die endgültige Entscheidung über den Beitritt wird vom Ministerkomitee des Europarates getroffen.

Die Mitgliedschaft im Europarat würde „dem Kosovo einen neuen Impuls geben, um weitere Fortschritte bei der Stärkung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit zu erzielen und die noch ausstehenden Herausforderungen und Anliegen anzugehen“, unterstrich der Ausschuss und nannte Themen wie die Diskrepanz zwischen dem normativen Rahmen und seiner tatsächlichen Umsetzung, die Notwendigkeit, den Schutz der Rechte von Bevölkerungsgruppen, die nicht der Mehrheitsbevölkerung angehören, zu verbessern, und die Notwendigkeit, ein Klima zu schaffen, das Vertrauen, Versöhnung und Inklusion fördert.

Der Ausschuss begrüßte die Umsetzung des Urteils des Verfassungsgerichts im Fall des Klosters Visoki Dečani als „wichtigen Durchbruch“ und fügte hinzu, dass die Einrichtung des Verbands der Gemeinden mit serbischer Mehrheit eine „Verpflichtung nach dem Beitritt“ für das Kosovo sein sollte, die dazu beitragen würde, den Schutz der Rechte der Kosovo-Serben zu gewährleisten, und dass Enteignungen „unter strikter Einhaltung des Rechts“ und in voller Übereinstimmung mit dem Ahtisaari-Plan durchgeführt werden sollten.

In Anbetracht der Verschlechterung der Sicherheitslage in den nördlichen Gemeinden des Kosovos wies der Ausschuss darauf hin, dass „die Gefahr offener Gewalt im Kosovo nur allzu real ist“, und erklärte, dass die Sicherheit vom „Schutz der Rechte der serbischen Gemeinschaft, dem Abbau von Spannungen und der Normalisierung der Beziehungen zwischen dem Kosovo und Serbien“ abhänge.

In Anerkennung der „beispiellosen Umstände“ des Antrags – da eine Reihe von Mitgliedsstaaten des Europarates das Kosovo nicht als Staat anerkennen –, rief der Ausschuss zu „Diplomatie, Dialog und Kompromiss“ auf und forderte das Ministerkomitee auf, sicherzustellen, dass der Beitritt des Kosovos „unbeschadet der Positionen der einzelnen Mitgliedstaaten in Bezug auf die Staatlichkeit des Kosovos“ erfolgt.

Der Ausschuss empfahl der Versammlung außerdem, ein Monitoring-Verfahren für das Kosovo zu eröffnen, um die Einhaltung seiner eingegangenen Zusagen und Verpflichtungen ab dem Zeitpunkt des Beitritts zu gewährleisten.

* In diesem Text ist jeglicher Bezug auf das Kosovo, ob im Hinblick auf Hoheitsgebiet, Institutionen oder Bevölkerung, gemäß der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und unbeschadet des Status des Kosovos zu verstehen.

˚ Vorbehaltlich der Annahme der endgültigen Tagesordnung durch die Versammlung.


 Entwurf der Stellungnahme [EN]


 Bericht renommierter Juristen über die Übereinstimmung des kosovarischen Rechtssystems mit den Normen des Europarates [EN]

Parlamentarische Versammlung Straßburg 27. März 2024
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