Zurück Mexiko tritt der Datenschutzkonvention bei

Santiago Oñate Laborde und Gabriella Battaini-Dragoni

Santiago Oñate Laborde und Gabriella Battaini-Dragoni

Mexiko ist heute dem Übereinkommen des Europarates zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (bekannt als „Konvention 108“) und dessen Zusatzprotokoll bezüglich grenzüberschreitendem Datenverkehr und Kontrollstellen beigetreten.

Mexiko hat den Beobachterstatus beim Europarat inne und ist der sechste nichteuropäische Staat, der dem Übereinkommen beitritt (nach Uruguay, dem Senegal, Mauritius, Tunesien und Kap Verde). Die Zahl der Vertragsparteien beträgt somit 53. Weitere drei Staaten (Marokko, Burkina Faso und Argentinien) wurden bereits zum Beitritt eingeladen und werden mit hoher Wahrscheinlichkeit die nächsten Länder sein, die zu Vertragsparteien werden.

Santiago Oñate, Ständiger Beobachter Mexikos beim Europarat, hinterlegte im Beisein der Stellvertretenden Generalsekretärin des Europarates, Gabriella Battaini-Dragoni, die Beitrittsurkunden. Am 1. Oktober 2018 treten das Übereinkommen und das Zusatzprotokoll in Mexiko in Kraft.

Die „Konvention 108“ ist der einzige geltende internationale Vertrag, in dem das Recht von Einzelpersonen auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten verankert ist. Ein weiteres Ziel ist die Bekämpfung der missbräuchlichen Verarbeitung dieser Daten. Das Übereinkommen steht allen Staaten zur Zeichnung offen und ist das einzige rechtsverbindliche Instrument, welches das Potenzial hat, weltweit gültig zu sein. Es bietet die Rechtssicherheit und Berechenbarkeit, die für den internationalen Datenverkehr erforderlich sind.

Vor Kurzem verabschiedete das Ministerkomitee des Europarates ein (noch nicht zur Zeichnung aufgelegtes) Änderungsprotokoll zur Aktualisierung des Übereinkommens. Damit soll gewährleistet werden, dass die Grundsätze des Datenschutzes auch angesichts der neuen Instrumente und Praktiken Gültigkeit behalten. Zudem soll der Mechanismus zur Überwachung der Konvention gestärkt und die Kompatibilität mit anderen internationalen Rechtsrahmen sichergestellt werden.

Europarat Straßburg 29. Juni 2018
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