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Menschenrechte und Biomedizin nach der Coronaviruskrise: Aktionsplan 2020–2025

Der Ausschuss des Europarates für Bioethik (DHBIO) startet heute einen neuen Aktionsplan zum Thema Menschenrechte und biomedizinische Technik. Die Steuerung und Verwaltung von Technologien, die Gleichstellung im Gesundheitswesen und die körperliche und geistige Unversehrtheit stehen im Mittelpunkt der auf fünf Jahre angelegten Strategie.

„Die Folgen der Coronavirus-Pandemie sind katastrophal. Wir müssen die Regierungsbehörden nunmehr unterstützen, sich mit den richtigen Instrumenten auszustatten, das Vertrauen wiederherzustellen und das Gesundheitssystem zu verbessern. Sei es das Versorgungsangebot, der Zugang zu Ressourcen oder die Entwicklung von Computerprogrammen zur Nachverfolgung von Kontakten: Unsere gemeinsamen Normen müssen gelten“, so die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić.

Der Aktionsplan wurde entworfen, um die Menschenwürde, die Menschenrechte und die individuellen Freiheiten im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin zu schützen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf den Schlüsselfragen, die sich aus der technischen Entwicklung und den Veränderungen der biomedizinischen Praxis ergeben. Der Plan beruht auf vier Hauptsäulen:

  • Steuerung und Verwaltung von Technologien: Ziel ist die Integration der Menschenrechte in die technischen Entwicklungen, die in der Biomedizin angewandt werden, und die Förderung des öffentlichen Dialogs, um die Transparenz in der Biomedizin zu stärken.
  • Gleichstellung im Gesundheitswesen: Ausgearbeitet werden ein Empfehlungsentwurf, um den gleichen Zugang zu innovativen Behandlungen und geeigneten Technologien zu fördern, sowie ein Leitfaden zur Stärkung der Gesundheitskompetenz älterer Menschen.
  • Im Hinblick auf die körperliche und geistige Unversehrtheit sieht der Aktionsplan vor:
    -einen Leitfaden für bewährte Verfahren hinsichtlich der Beteiligung von Kindern an der Entscheidungsfindung;
    -eine Zusammenstellung bewährter Verfahren zur Förderung freiwilliger Maßnahmen im Bereich der geistigen Gesundheit.
  • Zusammenarbeit und Kommunikation.

Der Aktionsplan beruht auf dem 1997 verabschiedeten Übereinkommen des Europarates über Menschenrechte und Biomedizin (Oviedo-Konvention), dem einzigen rechtsverbindlichen Instrument in diesem Bereich. In diesem Zusammenhang wird der Bioethik-Ausschuss zwei Webinare abhalten: am 26. Juni über die Nachverfolgung von COVID-19 und am 30. Juni über Gesundheitskompetenz. Die Aufzeichnungen werden in den darauffolgenden Tagen im Internet veröffentlicht. Die Veranstaltungen finden im Rahmen des griechischen Vorsitzes im Ministerkomitee statt, der im Zeichen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit und der Antworten auf die Gesundheitskrise unter Achtung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit steht.


 Weitere Informationen und Videobotschaften [EN]/a>


 Seite zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit [EN]/a>


 Pressemitteilung
Menschenrechte und Biomedizin nach der Coronaviruskrise: Aktionsplan 2020–2025 [EN]

Ausschuss für Bioethik Straßburg 24. Juni 2020
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