Zurück Staatengruppe gegen Korruption veröffentlicht zwei Berichte über die Türkei

Antikorruptionsorgan beunruhigt über die mangelnde Unabhängigkeit der Justiz sowie die unzureichende Transparenz des Gesetzgebungsprozesses und der Parteienfinanzierung
Staatengruppe gegen Korruption veröffentlicht zwei Berichte über die Türkei

Die 49 Mitglieder zählende Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) hat zwei Berichte veröffentlicht, in denen die Maßnahmen der Türkei zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption bewertet werden. Abgesehen von wenigen Ausnahmen stellt die GRECO einen besorgniserregenden Mangel an Fortschritt auf zahlreichen Gebieten fest.

In dem ersten Bericht äußert die Staatengruppe ihre Sorge über die grundlegenden Strukturveränderungen, die in der Türkei in der letzten Zeit vollzogen wurden. Dadurch werde die Unabhängigkeit der Justiz gegenüber der Exekutive und der Politik infrage gestellt.

Dem Bericht zufolge steht die Tatsache, dass der neu geschaffene Rat der Richter und Staatsanwälte vom Präsidenten der Republik und vom Parlament ernannt und keines der Mitglieder von den Richtern und Staatsanwälten selbst gewählt wird, im Widerspruch zum Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz.

In dem zweiten Bericht drückt die GRECO ihre Enttäuschung über die Situation im Hinblick auf die Transparenz der Parteienfinanzierung in der Türkei aus. Zwar sei die Verabschiedung von Leitlinien für die Finanzprüfung von Parteien eine positive Entwicklung, gleichwohl ist bei zahlreichen Empfehlungen der GRECO in diesem Bereich noch beträchtlicher Fortschritt nötig. Viele dieser Empfehlungen betreffen die Verabschiedung neuer Gesetze und Verfahren, welche die Parteienzuwendungen und -ausgaben sowie die Offenlegung von Spenden regeln.

Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) Straßburg 15. März 2018
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