Die Arbeit des Europäischen Ausschusses für soziale Rechte (ECSR) ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung für den Schutz der Rechte der Europäer in einer Zeit anhaltender sozioökonomischer Herausforderungen auf dem gesamten Kontinent, darunter die Krise der Lebenshaltungskosten, die Umwälzungen auf dem Arbeitsmarkt und der Druck auf die Sozialsysteme. Der vom Ausschuss kürzlich veröffentlichte Tätigkeitsbericht 2025 verdeutlicht Breite und Ausmaß seiner Arbeit bei der Überwachung der Umsetzung der Bestimmungen der Europäischen Sozialcharta.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit des Ausschusses im Jahr 2025 waren seine Prüfberichte über Staaten, die das Übereinkommen im Rahmen des überarbeiteten Berichtssystems unterzeichnet haben. Der ECSR verabschiedete dabei 213 Schlussfolgerungen, davon 186 über Nichteinhaltung und 27 über Einhaltung vorgegebener Bestimmungen. Der ECSR stellte zwar in mehreren Ländern positive Entwicklungen fest, stieß jedoch auch auf nach wie vor bestehende Mängel in Bereichen wie angemessene Entlohnung, Arbeitszeit, Tarifverhandlungen, Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern und Schutz für Arbeitnehmer in atypischen Beschäftigungsverhältnissen.
Kollektivbeschwerden entscheidend für die Gewährleistung sozialer Rechte
Das Kollektivbeschwerdeverfahren, das es dem ECSR ermöglicht, die Einhaltung der Charta anhand von Beschwerden von Sozialpartnern und Nichtregierungsorganisationen zu überwachen, spielte weiterhin eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Rechenschaftspflicht in jenen Ländern, die dessen Bestimmungen und den Beschwerdemechanismus akzeptiert haben. Im Jahr 2025 wurden 13 neue Beschwerden eingebracht, und der Ausschuss fasste zehn Entscheidungen in der Sache sowie acht Entscheidungen zur Zulässigkeit aus den Bereichen Arbeitsrechte, Wohnen, Sozialschutz, Gesundheitsversorgung und Rechte schutzbedürftiger Gruppen.
Während der ECSR einerseits seinen Dialog mit Staaten fortsetzte, die noch nicht alle Bestimmungen der Europäischen Sozialcharta oder das kollektive Beschwerdeverfahren akzeptiert haben, blieb auch das Verfahren zu nicht akzeptierten Bestimmungen des ECSR – das von Ländern, die die revidierte Europäische Sozialcharta ratifiziert haben, verlangt, in regelmäßigen Abständen Berichte über die von ihnen nicht akzeptierten Bestimmungen vorzulegen – im Jahr 2025 ein wichtiger Bestandteil der Ausschussarbeit. Der ECSR verabschiedete im Rahmen dieses Verfahrens zehn Berichte und lobte die erhöhte Pünktlichkeit der Einreichungen durch die Staaten, womit er die Bemühungen um eine schrittweise Stärkung des Schutzes sozialer Rechte in ganz Europa unterstützte.
Zusammenarbeit innerhalb des Europarates und darüber hinaus
Der Bericht unterstreicht die enge Zusammenarbeit des ECSR mit anderen Organen des Europarates, darunter mit dem Ministerkomitee, der Parlamentarischen Versammlung, dem Menschenrechtskommissar und mit der Geschäftsstelle des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieses Zusammenspiel stärkt die Kohärenz des Menschenrechtssystems des Europarates und unterstützt eine wirksamere Umsetzung der Europäischen Sozialcharta in den Mitgliedstaaten.
Der ECSR baute zudem seine Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und Partnern weiter aus, u.a. mit der Europäischen Union, den Vereinten Nationen, der Internationalen Arbeitsorganisation sowie mit repräsentativen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen. Diese Partnerschaften tragen dazu bei, die Sichtbarkeit der Charta zu stärken und eine bessere Angleichung zwischen europäischen und internationalen Standards im Bereich der sozialen Rechte zu gewährleisten.
„Mit Blick auf die Zukunft setzt sich der ECSR weiterhin dafür ein, die Sichtbarkeit, Zugänglichkeit und Wirkung des Chartasystems zu stärken. Die laufenden Bemühungen zur Intensivierung der Kommunikation, der Wissensvermittlung und Kapazitätsbildung sind von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht sicherzustellen, dass die Charta und die Rechtsprechung des ECSR von nationalen Behörden, Gerichten, Sozialpartnern und Akteuren der Zivilgesellschaft besser verstanden und in größerem Umfang angewendet werden“, heißt es in der von ECSR-Präsidentin Aoife Nolan verfassten Einleitung zum Tätigkeitsbericht 2025.
Europäischer Ausschuss für soziale Rechte (engl.)

