Der Ausschuss für das Übereinkommen des Europarates über Computerkriminalität und der Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch haben nach einer Sitzung am 2. Juni 2026 in Straßburg eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, um der zunehmenden Bedrohung durch KI-generiertes oder -bearbeitetes Material über sexuelle Ausbeutung und sexuellen Missbrauch von Kindern zu begegnen.
In der gemeinsamen Erklärung wird betont, dass die sich auf die Strafbarkeit beziehenden Bestimmungen des Übereinkommens über Computerkriminalität und des Übereinkommens zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention) technologieneutral sind und unabhängig von den technischen Verfahren gelten, die zur Erstellung, Bearbeitung oder Verbreitung solcher Materialien, auch mithilfe künstlicher Intelligenz, verwendet werden. (weiter)

