Zurück COVID-19: Grundsatzerklärung des Antifolterkomitees zur Behandlung von Menschen, denen die Freiheit entzogen ist

COVID-19: Grundsatzerklärung des Antifolterkomitees zur Behandlung von Menschen, denen die Freiheit entzogen ist

Das Komitee des Europarates zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) hat heute eine Grundsatzerklärung veröffentlicht, in der es sich mit der Behandlung von Menschen, denen die Freiheit entzogen ist, im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie befasst.

„Die Coronavirus-Pandemie stellt die Behörden aller Mitgliedsstaaten des Europarates vor beispiellose Probleme“, so der Präsident des CPT, Nikolaj Gnatowskij.

„Das Personal, das in den verschiedenen Einrichtungen, an denen Menschen die Freiheit entzogen ist, eingesetzt wird, ist mit besonderen und außergewöhnlichen Aufgaben konfrontiert, etwa in Polizeigewahrsamseinrichtungen, Strafvollzugsanstalten, Flüchtlingsinternierungszentren, psychiatrischen Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie in den neu geschaffenen Einrichtungen und Zonen, in denen Menschen unter Quarantäne gestellt sind. Das CPT erkennt selbstverständlich an, dass zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie entschlossene Maßnahmen nötig sind, gleichzeitig ist es seine Pflicht, alle Handelnden an das absolute Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung zu erinnern. Schutzmaßnahmen dürfen keinesfalls dazu führen, dass Menschen, denen die Freiheit entzogen ist, unmenschlich oder erniedrigend behandelt werden.“

Dem CPT zufolge sollten alle Behörden, die für Menschen verantwortlich sind, denen in den Mitgliedsstaaten des Europarates die Freiheit entzogen ist, die in der Grundsatzerklärung dargelegten Prinzipien umsetzen.


 Grundsatzerklärung


 Pressemitteilung
COVID-19: Grundsatzerklärung des Antifolterkomitees zur Behandlung von Menschen, denen die Freiheit entzogen ist

CPT Straßburg 23. März 2020
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