Zurück Recht schaffen für Kinder und mit Kindern in Europa: Das Ziel eines neuen gemeinsamen Projekts von EU und Europarat

Recht schaffen für Kinder und mit Kindern in Europa: Das Ziel eines neuen gemeinsamen Projekts von EU und Europarat

Das neue gemeinsame Projekt der Europäischen Union und des Europarates zum Thema „Kinderfreundliche Justiz“ ist heute in Straßburg gestartet worden. Das von EU und Europarat kofinanzierte Projekt wird von der Kinderrechtsabteilung des Europarates in enger Zusammenarbeit mit Belgien, Polen und Slowenien als Zielländern und Griechenland, Portugal und Ungarn als Partnerländern umgesetzt und läuft bis Ende März 2026.

Kinder, die mit dem Gesetz in Berührung kommen – als Straftäter, Opfer, Zeugen oder Parteien in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren –, sind oft mit einer einschüchternden und potenziell schädlichen Erwachsenenwelt konfrontiert sowie einer Reihe von Herausforderungen aufgrund ihres Status als Kind. Das Projekt ist aus der gemeinsamen Verpflichtung der Europäischen Union und des Europarates, diese Lücken zu schließen und das Justizsystem in Europa kinderfreundlich zu gestalten, entstanden. Im Einklang mit der Strategie für die Rechte des Kindes (2022–2027) des Europarates und der Kinderrechtsstrategie der Europäischen Union zielt das Projekt darauf ab, die Leitlinien des Ministerkomitees des Europarates für eine kindgerechte Justiz umzusetzen.

Das Hauptziel des Projekts besteht darin, den Schutz der Rechte von Kindern, die mit dem Gesetz in Berührung kommen, zu verbessern. Das Instrument des Europarates zur Bewertung der Kinderfreundlichkeit der Justiz wird fertiggestellt und in den drei ausgewählten Zielländern Belgien, Polen und Slowenien eingeführt. Mit diesem Werkzeug werden ihr rechtlicher und politischer Rahmen anhand europäischer Normen bewertet und konkrete Empfehlungen zur Verbesserung formuliert. Anschließend werden juristische und nicht-juristische Fachkräfte, die für Kinder und mit Kindern arbeiten, die mit dem Gesetz in Berührung kommen, auf der Grundlage des HELP-Programms des Europarates für eine kinderfreundliche Justiz gezielte Schulungen erhalten, um sicherzustellen, dass sie über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, um die kinderfreundlichen Verfahren wirksam anzuwenden.

Außerdem werden Kinder, die mit dem Gesetz in Berührung kommen, und ihre Erziehungsberechtigten, insbesondere jene, die schutzbedürftig sind, durch Maßnahmen zur Sensibilisierung für ihre Rechte vor, während und nach den gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren gestärkt. Die drei Partnerländer des Projekts – Griechenland, Ungarn und Portugal – werden ihre Perspektiven und Erkenntnisse in den Lenkungsausschuss des Projekts einbringen, um das Gesamtkonzept zu bereichern und seine Wirksamkeit in verschiedenen europäischen Kontexten zu gewährleisten.


 Weitere Informationen [EN]

 Programm der Auftaktkonferenz [EN]

 Programm des ersten Treffens des Lenkungsausschusses des Projekts [EN]

europarat Straßburg 19. März 2024
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