Zurück Coronavirus: Sondermaßnahmen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs

Coronavirus: Sondermaßnahmen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs

Als Reaktion auf den Ausbruch der Coronavirusepidemie hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einige außerordentliche Maßnahmen beschlossen.

Der Gerichtshof wird seine wesentlichen Tätigkeiten weiterhin ausführen, insbesondere die Bearbeitung vorrangiger Fälle. Er wird sich auch mit dringlichen Anträgen auf einstweilige Maßnahmen befassen, wenn die unmittelbare Gefahr irreversiblen Schadens besteht.

Die sechsmonatige Frist für die Einbringung von Beschwerden wird ebenso um einen Monat verlängert wie alle Fristen im Zusammenhang mit anhängigen Fällen. Diese Regelung gilt ab dem 16. März.

Der Gerichtshof wird für öffentliche Besuche geschlossen, alle für März und April anberaumten Anhörungen werden verschoben.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Straßburg 18. März 2020
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page