Zurück Altersbestimmung bei jungen Migranten: Kindeswohl muss gewahrt sein, invasive Verfahren müssen vermieden werden

Altersbestimmung bei jungen Migranten: Kindeswohl muss gewahrt sein, invasive Verfahren müssen vermieden werden

Heute wurde ein neuer Bericht mit dem Titel „Age assessment: Council of Europe member states’ policies, procedures and practices respectful of children’s rights in the context of migration“ (Altersbestimmung: Maßnahmen, Verfahren und Praktiken in den Mitgliedsstaaten des Europarates, die im Kontext von Migration die Kinderrechte achten) veröffentlicht.

Dieser von einer unabhängigen Expertin erstellte Bericht beruht auf einer im Frühjahr 2017 in 37 Mitgliedsstaaten1 des Europarates durchgeführten Studie sowie auf einer Sekundärquellenanalyse. Ziel des Berichts ist es, einen faktischen Überblick über die gegenwärtige Situation in den Mitgliedsstaaten zu geben und die Arbeit des Europarates bei der Entwicklung von Leitlinien zur Altersbestimmung zu unterstützen, die im Zusammenhang mit der Migration die Kinderrechte achten.

Vollständige Pressemitteilung – Altersbestimmung bei jungen Migranten: Kindeswohl muss gewahrt sein, invasive Verfahren müssen vermieden werden

[1] Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Moldau, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn und Zypern.

Europarat Straßburg 20. September 2017
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