Am 10. Juli führte die Berichterstattergruppe des Ministerkomitees für Zusammenarbeit in Rechtsfragen einen Meinungsaustausch mit Vertretern der Zivilgesellschaft über Verantwortung und Rechenschaft für Verbrechen im Angriffskrieg gegen die Ukraine. Zum Thema „Rechenschaftspflicht für in der Ukraine begangene Völkerrechtsverbrechen: Stand der Dinge und weiteres Vorgehen” waren Vertreterinnen und Vertreter der ukrainischen und internationalen Zivilgesellschaft eingeladen, sich mit der Berichterstattergruppe auszutauschen. Im Mittelpunkt standen dabei die Position der Ukraine vor dem Internationalen Strafgerichtshof, Strafverfahren vor nationalen Gerichten der Ukraine und anderer Staaten, sowie die aktuellen Bemühungen zur Einsetzung eines Sondergerichtshofes.
Dem Meinungsaustausch vorausgegangen war die Erklärung von Reykjavik, die beim 4. Gipfeltreffen des Europarates am 16. und 17. Mai 2023 in der isländischen Hauptstadt verabschiedet wurde. Darin hatten die Staats- und Regierungschefs des Europarates bekräftigt, dass für „Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen keine Verjährungsfristen gelten.” Außerdem begrüßten sie „die internationalen Bemühungen, die politische und militärische Führung der Russischen Föderation für ihren Angriffskrieg gegen die Ukraine zur Rechenschaft zu ziehen, und die Fortschritte bei den Bemühungen zur Einsetzung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression". Schließlich bekräftigten sie ihre Verpflichtung für ihr weiteres Engagement für die „Intensivierung der Unterstützung und Förderung nationaler und internationaler Bemühungen durch den Europarat, einschließlich der Arbeit des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, des Internationalen Strafgerichtshofes, und des Internationalen Zentrums für die Verfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine.”