Zurück Venedig-Kommission: Abschaffung der zeitlichen Begrenzungen der Wiederwahl von Präsidenten ist Rückschritt der demokratischen Entwicklung

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In ihrem neuesten Bericht über die Amtszeitbeschränkung von Präsidenten erklärt die Venedig-Kommission, dass die Wiederwahl an sich kein Grundrecht ist, sondern eine Modalität des Rechtes gewählt zu werden. Die Venedig-Kommission befürwortet die Begrenzungen der Amtszeiten in präsidentiellen und semi-präsidentiellen Regierungssystemen. Die Beschränkung hilft, Machmissbrauch zu verhindern und begrenzt nicht übermäßig die Rechte der Kandidaten oder der Wähler. Zur Änderung der Mandatslänge bedarf es einer Verfassungsänderung, aber solche Änderungen sollten, wenn sie zu einer Verlängerung des Präsidentschaftsmandats führen sollten, nur für künftige Mandatsinhaber gelten. Referenda zur Genehmigung solcher Änderungen dürfen nicht verwandt werden, um parlamentarische Verfahren zu umgehen. Verfassungsgerichte können Einfluss nehmen, nachdem relevante Änderungen vom konstitutionellen Gesetzgeber angenommen worden sind.

Die Verfassungsexperten des Europarats haben den Bericht auf Anfrage der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) „vor dem Hintergrund einer kürzlich [in Lateinamerika] beobachteten schlechten Praxis bei der Änderung der Amtszeiten des Präsidenten per Entscheidung des Verfassungsgerichts statt mittels eines Reformverfahrens“ erstellt. Der Bericht basiert auf einer vergleichen Untersuchung von Ländern in Europa, in Afrika, in Asien und in Amerika, sowie auf früheren Arbeiten der Venedig-Kommission, die klar und deutlich ihre ablehnende Haltung gegenüber Verfassungsbestimmungen geäußert hatte, welche in präsidentiellen und semi-präsidentiellen Regierungssystemen mehr als eine Wiederwahl des Staatsoberhaupts gestatten.

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Venedig-Kommission Straßburg 19. März 2018
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