Zurück 20. Jahrestag des Inkrafttretens der revidierten Europäischen Sozialcharta

Generalsekretär Thorbjørn Jagland, der Vorsitzende des Europäischen Ausschusses für soziale Rechte, Giuseppe Palmisano, und der Botschafter Frankreichs, Jean-Baptiste Mattéi

Generalsekretär Thorbjørn Jagland, der Vorsitzende des Europäischen Ausschusses für soziale Rechte, Giuseppe Palmisano, und der Botschafter Frankreichs, Jean-Baptiste Mattéi

„Die wachsende Ungleichheit ist für Europa ein wichtiges Problem, und der Schutz der sozialen Rechte muss auf dem ganzen Kontinent oberste Priorität haben. Ich rufe unsere Mitgliedsstaaten zu einem stärkeren Bekenntnis zur Sozialcharta auf“, betonte der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, am 20. Jahrestag des Inkrafttretens der revidierten Sozialcharta.

Soziale Rechte und sozialer Fortschritt gehören seit 1949 zu den Zielen und wichtigsten Instrumenten des Europarates. Sie sollen eine „Quelle für die Freiheit der Einzelperson, politische Freiheit und Herrschaft des Rechts“ sein, „jene Prinzipien, welche die Grundlage jeder wahren Demokratie bilden“, wie in der Gründungssatzung des Europarates dargelegt ist. Sozialer Fortschritt und der Schutz der sozialen Rechte und der sozialen Gerechtigkeit sind nicht nur ein Wesensmerkmal der Demokratie, sondern auch ein Indikator ihres Funktionierens. Wenn der soziale Fortschritt zum Erliegen kommt, soziale Rechte nicht geschützt sind und keine soziale Gerechtigkeit herrscht, scheint die funktionale Verbindung zwischen der Bevölkerung und den gewählten Vertreterinnen und Vertretern abzubrechen.

„Das Inkrafttreten der revidierten Europäischen Sozialcharta war der Endpunkt eines Reform- und Modernisierungsprozesses, durch den neue Rechte gemäß den internationalen Menschenrechtsnormen definiert und Mechanismen zu ihrer wirksamen Überwachung eingerichtet wurden. So wurde der Schutz der sozialen Rechte aktualisiert, um den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht zu werden“, unterstrich der Vorsitzende des Europäischen Ausschusses für soziale Rechte, Giuseppe Palmisano.

„Das Ministerkomitee hat in Helsinki die Bedeutung der sozialen Rechte für ganz Europa unmissverständlich bestätigt und jene Länder, die dies noch nicht getan haben, dazu aufgerufen, die Zeichnung und Ratifizierung der revidierten Europäischen Sozialcharta und ihres Zusatzprotokolls über Kollektivbeschwerden in Betracht zu ziehen. Die Förderung der sozialen Rechte zählt zu den Prioritäten des französischen Vorsitzes im Ministerkomitee, diesem Thema ist zudem eine Veranstaltung am 19. September gewidmet. Das Motto der Konferenz lautet: ‚Mehr Einheit und Gleichheit durch Stärkung des Schutzes sozialer Rechte in Europa‘“, fügte der Botschafter Frankreichs, Jean-Baptiste Mattéi, hinzu.

Hintergrund:

Die Europäische Sozialcharta ist ein Vertrag des Europarates, der am 18. Oktober 1961 in Turin unterzeichnet wurde und die alltäglichen Freiheiten und Grundrechte garantiert: menschenwürdige Wohnverhältnisse, Gesundheitsversorgung, sichere Arbeitsbedingungen, Bildung und Berufsausbildung, Arbeit, rechtliche und soziale Sicherheit, Schutz vor Armut und Ausgrenzung, Freizügigkeit für Einzelpersonen, Nichtdiskriminierung und gleicher Lohn. Die Charta wurde 1996 durch die Europäische Sozialcharta (revidiert) aktualisiert, die am 1. Juli 1999 in Kraft trat.

Der Europäische Ausschuss für soziale Rechte setzt sich aus 15 unabhängigen und unparteiischen Mitgliedern zusammen. Er untersucht, ob die Gesetze und die Praxis der Vertragsparteien im Einklang mit der Charta stehen. Dem Ausschuss stehen zwei Verfahren zur Verfügung, um zu gewährleisten, dass die Vertragsparteien ihre in der Charta verankerten Verpflichtungen einhalten: Länderberichte und Kollektivbeschwerden. Im Rahmen des Berichtsverfahrens verabschiedet er „Schlussfolgerungen“, im Rahmen von Kollektivbeschwerden „Entscheidungen“. Das Protokoll trat 1998 in Kraft und ermöglicht es innerstaatlichen und internationalen Gewerkschaften, Arbeitgeberorganisationen und Nichtregierungsorganisationen, dem Ausschuss Beschwerden über Verstöße gegen die Charta zu übermitteln. Nicht alle Mitgliedsstaaten des Europarates haben alle Bestimmungen der Charta sowie das Kollektivbeschwerdeverfahren akzeptiert.

Europarat Straßburg 1. Juli 2019
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