„Weitere Reformen, insbesondere Verfassungsreformen, sind nach wie vor von entscheidender Bedeutung, damit Bosnien und Herzegowina und seine Bevölkerung ihr volles Potenzial entfalten können“, so der Generalsekretär des 46 Mitgliedsstaaten zählenden Europarates, Alain Berset, bei seinem offiziellen Besuch im Land am 27. und 28. April. Bei diesem Besuch traf er die Mitglieder des Staatspräsidiums von Bosnien und Herzegowina, Außenminister Elmedin Konaković, Justizminister Davor Bunoza sowie Abgeordnete und Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft.
Bei seinem Treffen mit den Mitgliedern des Staatspräsidiums – Denis Bećirović, Željko Komšić und Željka Cvijanović – begrüßte der Generalsekretär die Fortschritte in den Bereichen, die unter das Mandat des Europarates fallen, sowie die jüngst erfolgte Zeichnung mehrerer Übereinkommen, insbesondere über künstliche Intelligenz, Organhandel und den Schutz des Anwaltsberufs. Er betonte, dass nach wie vor Reformen nötig seien, um die Unabhängigkeit der Justiz und die Freiheit der Medien zu gewährleisten und einen nichtdiskriminierenden Wahlrahmen zu schaffen. Dies seien wesentliche Voraussetzungen für die Stärkung der Demokratie und das reibungslose Funktionieren des Staates. (weiter)
Bosnien und Herzegowina im Europarat
Der Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention in Bosnien und Herzegowina

