Zurück Ungarn: Besuch zur Bewertung des Risikos sexuellen Missbrauchs von Migrantenkindern in Transitzonen

Transitzone in Ungarn

Transitzone in Ungarn

Kinderrechtsexperten des Europarates haben heute einen dreitägigen Besuch in Ungarn abgeschlossen. Ziel des Besuchs war die Bewertung des Risikos sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs, dem Migrantenkindern in Transitzonen ausgesetzt sind. Die Veröffentlichung des Berichts über den Besuch ist für Oktober geplant.

Die ungarischen Behörden luden den Vorsitzenden des Lanzarote-Ausschusses, Claude Janizzi, und weitere Vertreter des Ausschusses zu einem Besuch in dem Land ein, nachdem Janizzi im März einen Brief an den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán gesandt hatte. Darin äußerte Janizzi seine Besorgnis darüber, dass ein neues ungarisches Gesetz („Änderung bestimmter Gesetze zur Steigerung der Rigorosität der Abläufe der Grenzverwaltung“) die Gefahr sexuellen Missbrauchs von Migrantenkindern erhöhen könnte.

In ihrer Antwort versicherte die ungarische Regierung, dass die neuen Regeln lediglich für Krisensituationen gültig seien und dass in Transitzonen untergebrachten unbegleiteten Migrantenkindern (im Alter zwischen 14 und 18 Jahren) gesetzliche Vertreter zur Seite gestellt würden, die in den Bereichen Kinderschutz, Opferschutz und Vormundschaft geschult und erfahren sind. Den Angaben der ungarischen Regierung zufolge erhalten diese Kinder zudem drei Mahlzeiten pro Tag, medizinische Versorgung, Kleidung und eine Ausbildung und können ihre Religion ungehindert ausüben. Darüber hinaus teilten die Behörden mit, dass in den Transitzonen Sozialarbeiter rund um die Uhr anwesend und unbegleitete Kinder getrennt von den Erwachsenen untergebracht seien.

Die ungarische Regierung lud Vertreter des Lanzarote-Ausschusses ein, die Situationen der Kinder in den Transitzonen in Röszke und Tompa mit eigenen Augen zu untersuchen. Bei ihrem Besuch legte die Delegation besonderes Augenmerk auf das Verfahren zur Altersbestimmung und mögliche Vorbeugungsmaßnahmen zur Verringerung des Risikos sexuellen Missbrauchs, dem unbegleitete, aber auch von Familienangehörigen begleitete Kinder ausgesetzt sein können. Zudem prüften die Experten des Europarates, ob Mechanismen in Kraft sind, durch die sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung festgestellt werden können, die bereits vor der Einreise nach Ungarn erlitten wurden, ob diese Kinder gegebenenfalls therapeutische und andere Unterstützung in Anspruch nehmen können und insbesondere ob sie über ihre Rechte als potenzielle Opfer informiert werden.

Europarat Straßburg 7. Juli 2017
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