Zurück Menschenrechtskommissar besorgt über neues Asylantragsgesetz in Ungarn: automatische Festnahme erlaubt

Erklärung von Nils Muižnieks
Nils Muižnieks, Kommissar für Menschenrechte

Nils Muižnieks, Kommissar für Menschenrechte

“Ich bin zutiefst besorgt,” sagte der Menschenrechtskommissar des Europarates gestern, als er von der Verabschiedung des Gesetzentwurfs des ungarischen Parlaments zur Behandlung von Asylsuchenden an der Grenze erfuhr. Dies könnte die bereits sehr problematische Situation der Asylsuchenden nur verschärfen, so der Kommissar weiter.

Dieser verabschiedete Entwurf würde die automatische Festnahme aller Asylsuchenden erlauben, darunter auch von Familien mit Kindern und unbegleiteten Minderjährigen ab 14 Jahren, eingesperrt in Schiffcontainern, umringt mit hohen Zäunen unter Starkstrom. Die neue Maßnahme würde die Menschen für eine länger definierte Zeitspanne festhalten.

Festnahmen zum Zweck, eine Ein- oder Ausreise in oder aus einem Staatsgebiet zu verweigern, muss unter der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte als letzte Maßnahme angesehen werden, und nur anzuwenden, wenn weniger zwanghafte Alternativen nicht angewandt werden können, basierend auf der Grundlage der Fakten und Umstände des jeweiligen Falles. Alle Asylsuchende ihrer Freiheit automatisch zu berauben, würde unter der Europäischen Menschenrechtskonvention seitens Ungarns eine klare Verletzung darstellen, so der Kommissar.

“Statt die Lösung in der Festnahme zu suchen, sollte Ungarn, wie ich bereits vor kurzem unterstrichen habe, in wirksame, zugängliche Alternativen zu Festnahmen investieren." Ungarn sollte im Besonderen von der Festnahme von Kindern Abstand nehmen, das sei nie zu deren Besten, wie bereits der Ausschuss der Rechte von Kindern der VN festgestellt habe, so der Kommissar abschließend.  

Kommissar für Menschenrechte Straßburg 8. März 2017
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