Zurück Geschlechtergleichstellung und Frauenrechte werden in Europa weiterhin infrage gestellt

Geschlechtergleichstellung und Frauenrechte werden in Europa weiterhin infrage gestellt

Der Europarat hat den jährlichen Bericht für das Jahr 2016 über die Umsetzung seiner Gleichstellungsstrategie 2014–2017 durch die Mitgliedsstaaten veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht dabei die Reaktion auf die derzeit zu beobachtende Infragestellung der Frauenrechte.

Zu den in dem Bericht erfassten Problemen zählen: die kritische Verletzbarkeit weiblicher Flüchtlinge; die Zunahme sexistischer Hassrede und anderer Formen von Gewalt gegen Frauen; Angriffe auf die reproduktive Gesundheit und die reproduktiven Rechte von Frauen; die Verringerung von Ressourcen für Geschlechtergleichstellung aufgrund von Haushaltskürzungen und Sparmaßnahmen; Hindernisse, die Frauen aus benachteiligten Gruppen vom Nutzen der Gleichstellungsmaßnahmen und ‑normen ausschließen; mangelhafte Bemühungen, um die ausgewogene Beteiligung von Frauen an der politischen und öffentlichen Entscheidungsfindung zu erreichen; sowie die Verbreitung falscher Vorstellungen über Geschlechtergleichstellung mithilfe des Etiketts „Gender-Ideologie“.

„All diese Probleme führen dazu, dass die Kluft zwischen den Normen zur Geschlechtergleichstellung und deren Umsetzung ständig wächst. Dies erfordert einen Einstellungswandel der europäischen Bürger und politischen Entscheidungsträger“, so der Bericht.

Ziel des Europarates ist es, diese Probleme zu bekämpfen und die Mitgliedsstaaten dabei zu unterstützen, die Gleichstellung der Geschlechter in Europa und darüber hinaus tatsächlich zu erreichen; seine auf vier Jahre ausgelegte Gleichstellungsstrategie bietet einen Rahmen zur Orientierung der diesbezüglichen Maßnahmen.

Im vergangenen Jahr haben die Mitgliedsstaaten neue Gesetze und politische Maßnahmen verabschiedet, um im Einklang mit der Istanbul-Konvention Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten und zu bekämpfen. Sie haben Initiativen gestartet, um Geschlechterstereotypen im Bildungssystem und in den Medien entgegenzutreten, und Maßnahmen getroffen, um die Beteiligung von Frauen an der politischen Entscheidungsfindung und ihre Vertretung in den öffentlichen Einrichtungen zu steigern. Außerdem haben die Mitgliedsstaaten mithilfe gesetzlicher Bestimmungen den Zugang von Frauen zur Justiz verbessert, etwa indem sie den Zugang zu Prozesskostenhilfe erleichterten und die Kompetenzen der Justiz und Gleichbehandlungsstellen stärkten. Aktivitäten zur Bekämpfung sexistischer Hassrede wurden im Laufe des Jahres 2016 ebenfalls initiiert.

Europarat Straßburg 2. Februar 2017
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