Zurück Ungarn: Venedig-Kommission kritisiert fehlendes Machtgleichgewicht in den Verwaltungsgerichtsgesetzen

Ungarn: Venedig-Kommission kritisiert fehlendes Machtgleichgewicht in den Verwaltungsgerichtsgesetzen

Laut einem heute verabschiedeten Gutachten der Verfassungsexperten des Europarates – der Venedig-Kommission – werfen zwei im Dezember 2018 verabschiedete Gesetze, durch die ein separates Verwaltungsgerichtssystem mit eigenem Höchstgericht (dem künftigen Obersten Verwaltungsgericht) und eigenem Justizrat (dem künftigen Nationalen Verwaltungsgerichtsrat) geschaffen wird, Fragen auf.

Der ungarische Justizminister, László Trócsányi, der an den heutigen Gesprächen in Venedig teilnahm, hatte das Gutachten beantragt. Darin wird anerkannt, dass das Prinzip der Schaffung einer neuen, separaten Rechtsordnung auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts ein souveränes Recht des innerstaatlichen Gesetzgebers ist und in vollem Einklang mit den europäischen Normen und Praktiken steht.

Außerdem sind die Übernahmegarantie für alle derzeitigen Verwaltungsrichterinnen und -richter, die auch an den neuen Verwaltungsgerichten tätig sein möchten, und die Öffnung des Zugang zum Amt des Verwaltungsrichters für alle Personen mit umfangreicher Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung ebenso zu begrüßen wie die Tatsache, dass der berufliche Hintergrund der Verwaltungsrichterinnen und -richter von stärkerer Vielfalt geprägt ist. Insbesondere die Möglichkeit, Personen, die bisher in Verwaltungsbehörden oder als Anwältin bzw. Anwalt tätig waren, zur Verwaltungsrichterin bzw. zum Verwaltungsrichter zu ernennen, gewährleistet „Effizienz“, so das Gutachten.

Venedig-Kommission Venedig 15. März 2019
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