Zurück Bösartige Cyber-Interferenzen bei Wahlen: neue Instrumente zur Bekämpfung

Bösartige Cyber-Interferenzen bei Wahlen: neue Instrumente zur Bekämpfung

Der Ausschuss für das Cyberkriminalitäts-Übereinkommen hat heute einen Leitfaden angenommen, um strafrechtliche Maßnahmen gegen Wahlinterventionen via Computer zu erleichtern. Der Ausschuss vertritt die Vertragsparteien des Budapester Übereinkommens über die Cyberkriminalität.

Wahlen werden durch böswillige Cyber-Aktivitäten gegen Computer und Daten, die bei Wahlen und Wahlkämpfen verwendet werden, beeinträchtigt. Sie untergraben freie, faire und saubere Wahlen sowie das Vertrauen in die Demokratie. Dieser Zustand stellt eine wachsende Bedrohung dar und wird oft mit Desinformationskampagnen in Verbindung gebracht – so wie sie insbesondere seit 2016 bekannt sind.

Die Vertragsparteien des Budapester Übereinkommens über Cyberkriminalität sind sich einig, dass größere Anstrengungen unternommen werden müssen, um diese Einmischungen zu verfolgen, wenn sie eine Straftat darstellen: "Eine wirksame Reaktion der Strafjustiz kann abschreckend wirken und das Vertrauen der Wähler beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien wieder gewinnen."

In diesem Leitfaden wird erneut betont, dass das Budapester Übereinkommen des Europarates nach wie vor das wichtigste internationale Übereinkommen über Cyberkriminalität und elektronische Beweismittel ist, um den derzeitigen Bedrohungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit im Cyberspace zu begegnen.

Eine weitere Gelegenheit zu einem Follow-up wird die baldige Octopus Konferenz vom 20. bis 22. November 2019 bieten.

EUROPARAT STRASSBURG 10. Juli 2019
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