Zurück Die 25 „Venedig-Prinzipien“: Demokratisches Abc für Ombudsstellen

Die 25 „Venedig-Prinzipien“: Demokratisches Abc für Ombudsstellen

Die Venedig-Kommission hat heute Leitlinien zum Schutz von Ombudsstellen veröffentlicht, nachdem diese Einrichtungen in den letzten Jahren mit zahlreichen Bedrohungen konfrontiert waren. Ombudspersonen sind wichtig für die Demokratie, ihre Dienste können kostenlos in Anspruch genommen werden und sind darum auch jenen zugänglich, die es sich nicht leisten können, ihre Beschwerde vor ein Gericht zu bringen. Da sie bei Verwaltungsmissständen und Hinweisen auf Menschenrechtsverstöße tätig werden können, spielen sie eine entscheidende Rolle gegenüber den Regierungen und Parlamenten, die Kritik akzeptieren müssen. Als Schnittstelle zwischen Verwaltung und Bevölkerung sind sie bisweilen die erste oder letzte Instanz, wenn es darum geht, einen Menschenrechtsverstoß zu beheben.

Den Ombudsstellen steht nunmehr ein einzigartiger internationaler Referenztext zur Verfügung, in dem die rechtlichen Voraussetzungen für ihre Schaffung und ihre Arbeit in einer demokratischen Gesellschaft angeführt sind: die Grundsätze für den Schutz und die Förderung der Einrichtung der Ombudsperson oder „Venedig-Prinzipien“.

Die 25 Grundsätze beruhen zum Teil auf den vielfältigen Modellen, die weltweit existieren, und sind die umfassendste Liste von Prinzipien, die bisher zusammengestellt wurde: Von der Wahl und Entlassung von Ombudspersonen bis zu den finanziellen und materiellen Sicherheiten, die für die ordnungsgemäße Arbeit und die Unabhängigkeit der Ombudsstellen nötig sind.

Venedig-Kommission Straßburg 19. März 2019
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