The Council of Europe: key facts
Der Europarat ist die führende Menschenrechtsorganisation des Kontinents. Seit ihrer Gründung im Jahr 1949 hat die Organisation einen gemeinsamen Rechtsraum in ihren 46 Mitgliedsstaaten geschaffen, der auf der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beruht, und damit eine todesstrafenfreie Zone für mehr als 700 Millionen Menschen.
Wesentliche Einrichtungen
- Jede Person hat das Recht, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage einzureichen, um die Einhaltung ihrer Grundrechte und -freiheiten durchzusetzen.
- Das Ministerkomitee des Europarates hat die Umsetzung von 25.000 Urteilen und Entscheidungen des Gerichtshofs überwacht, die Millionen Menschen auf dem gesamten Kontinent auf viele verschiedene Weisen zugutekamen.
- Das Ministerkomitee setzt sich aus den Außenministerinnen und Außenministern der Mitgliedsstaaten oder ihren ständigen diplomatischen Vertretungen in Straßburg zusammen. Es ist das wichtigste Entscheidungsorgan des Europarates.
- Der/die Generalsekretär/in leitet die Organisation und trägt die Gesamtverantwortung für die strategische Führung. Marija Pejčinović Burić wurde im Juni 2019 gewählt und ist die 14. Person in diesem Amt.
- Die Parlamentarische Versammlung des Europarates besteht aus 306 Abgeordneten aus 46 Mitgliedsstaaten; sie wählt den/die Generalsekretärin, den/die Menschenrechtskommissar/in sowie die Richter/innen am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte; sie bietet ein demokratisches Forum für Debatten und überwacht Wahlen; ihre Ausschüsse spielen eine wichtige Rolle bei der Erörterung aktueller Fragen.
- Der in seiner derzeitigen Form im Jahr 1994 gegründete Kongress der Gemeinden und Regionen ist für die Stärkung der lokalen und regionalen Demokratie zuständig. Er vereint 612 Mandatsträger/innen, die mehr als 130.000 Gemeinden und Regionen vertreten.
- Der/die Menschenrechtskommissar/in – das Amt wurde im Jahr 1999 eingerichtet und mit einem unabhängigen Mandat ausgestattet – spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung des Schutzes der Menschenrechte, indem er/sie das Bewusstsein für wichtige Entwicklungen und Probleme in unseren Gesellschaften schärft, regelmäßig Länderbesuche durchführt und mit den nationalen Behörden und der Zivilgesellschaft interagiert.
Hauptaktivitäten
- Neben der EMRK hat der Europarat mehr als 200 rechtsverbindliche internationale Verträge erarbeitet, die dazu beitragen, Menschen vor verschiedenen Bedrohungen, darunter Folter, Gewalt und sexueller Missbrauch, zu schützen.
- 42 Mitgliedsstaaten haben die ursprüngliche oder revidierte Europäische Sozialcharta ratifiziert, die grundlegende wirtschaftliche und soziale Rechte schützt, und 16 Länder haben das Kollektivbeschwerdeverfahren vor dem Europäischen Ausschuss für soziale Rechte anerkannt.
- 45 europäische Länder und die Europäische Union haben die bahnbrechende Istanbul-Konvention über Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt unterzeichnet; bisher haben 37 Länder die Konvention ratifiziert, wodurch ihr Inkrafttreten ermöglicht wurde.
- Alle 46 Mitgliedsstaaten des Europarates haben die Lanzarote-Konvention über den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch ratifiziert. Im Jahr 2019 war Tunesien das erste nichteuropäische Land, das der Konvention beitrat.
- Alle Mitgliedsstaaten sowie Belarus und Israel haben zudem die Konvention des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels unterzeichnet und ratifiziert.
- Darüber hinaus unterliegen 68 Länder – darunter die USA, Australien und Japan – dem Übereinkommen des Europarates über Computerkriminalität und 54 Länder weltweit sind nunmehr Vertragsstaaten des Datenschutzübereinkommens.
- Europas reiches Kultur- und Naturerbe wird durch das Europäische Kulturabkommen geschützt, das in etwa 50 Ländern des Kontinents Anwendung findet.
- Der Europarat hat eine einzigartige Jugendpolitik entwickelt, bei der Jugendvertreter/innen und Behörden zusammenkommen, um die Stimme junger Menschen im demokratischen Prozess zu stärken.
- Auch im Bereich Sport hat der Europarat eine Kernkompetenz erworben, indem er drei beispiellose Übereinkommen verabschiedet hat: das Übereinkommen über die Manipulation von Sportwettbewerben, das Übereinkommen gegen Doping und das Übereinkommen über Sicherheit und Schutz bei Sportveranstaltungen.
- Der Europarat erarbeitet derzeit einen Rechtsrahmen zum Schutz der Menschenrechte bei der Nutzung von künstlicher Intelligenz. Die Organisation arbeitet auch an neuen Ansätzen zum Schutz der Menschenrechte im Zusammenhang mit der Umwelt.
- Eins der Hauptziele des Europarates ist die Unterstützung der Staaten bei der Einhaltung gemeinsamer europäischer Normen durch spezialisierte beratende und Monitoring-Organe, darunter das Komitee zur Verhütung von Folter (CPT), die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) und die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission). Außerdem verfolgt die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) Entwicklungen in den Bereichen Rassismus, Diskriminierung und Hassrede und richtet Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten.
- Der Europarat überwacht auch regelmäßig den Schutz der Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten sowie jenen der Regional- und Minderheitensprachen. Er hat zudem Normen im Bereich der Politischen Bildung und der Bekämpfung von Hassrede festgelegt.
- Seit ihrer Gründung im Jahr 2015 hat die Plattform für den Schutz des Journalismus und die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten mehr als 1.400 Warnungen veröffentlicht, die 42 Mitgliedsstaaten betreffen, und für die Gefahren für die freie Meinungsäußerung sensibilisiert.
- Durch sein einzigartiges HELP-Programm ist der Europarat ein wichtiger Anbieter von Online-Schulungen zu Menschenrechten für Angehörige der Rechtsberufe, Fachpersonen aus dem universitären Umfeld und die breitere Öffentlichkeit in Europa und darüber hinaus.
- Angesichts des schrumpfenden Raums für die Zivilgesellschaft in vielen Teilen Europas unterstützt der Europarat auch die demokratischen Kräfte und die Zivilgesellschaft in Belarus durch eine neu eingerichtete Kontaktgruppe zu Belarus.
- Der Europarat und die Europäische Union haben eine starke politische und strategische Partnerschaft aufgebaut, die gemeinsame Kooperationsprogramme in zahlreichen Ländern innerhalb und außerhalb der Europäischen Union im Wert von mehr als € 230 Millionen umfasst.
Unsere oberste Priorität: Unterstützung der Ukraine
- Der am 24. Februar 2022 begonnene Krieg Russlands gegen die Ukraine bedeutete die Rückkehr zu bewaffneter Aggression in einem seit 1945 nicht dagewesenen Ausmaß. Am 25. Februar 2022 entzog das Ministerkomitee Russland das Recht auf Vertretung im Europarat und am 16. März wurde Russland wegen eklatanter Verstöße gegen die Satzung des Europarates aus der Organisation ausgeschlossen.
- In Anbetracht der anhaltenden Aggression Russlands besteht unsere Priorität in der Unterstützung der Ukraine und ihrer Bevölkerung, insbesondere durch einen der Ukraine gewidmeten Aktionsplan mit dem Titel „Widerstandsfähigkeit, Erholung und Wiederaufbau“. Die Entwicklungsbank des Europarates unterstützt die Ukraine ebenfalls in ihren Aufbaubemühungen sowie andere Mitgliedsstaaten bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine.
- Beim 4. Gipfeltreffen des Europarates, das am 16. und 17. Mai 2023 in Reykjavik stattfand, haben sich die 46 Staats- und Regierungschefs angesichts des Aggressionskriegs Russlands solidarisch an die Seite der Ukraine gestellt und mit der Erklärung von Reykjavik der Tätigkeit der Organisation eine weitere Priorität und die Richtung vorgegeben. Die Führung des Europarates traf die wichtige Entscheidung, das Schadensregister im Zusammenhang mit der Aggression der Russischen Föderation als ersten Schritt eines internationalen Entschädigungsmechanismus einzurichten. Sie einigte sich auch darauf, die Arbeit des Europarates im Bereich der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu stärken, sich erneut zur Europäischen Menschenrechtskonvention zu bekennen und neue Instrumente zur Bewältigung menschenrechtlicher Herausforderungen in Verbindung mit neuen Technologien und der Umwelt zu entwickeln.