
Der Europarat dankt der deutschen Regierung und insbesondere dem Auswärtigen Amt für die Unterstützung bei der Sammlung der hier veröffentlichten deutschsprachigen Vertragstexte.
Die meisten deutschen Übersetzungen wurden den Veröffentlichungen der Verträge in den Gesetzesblättern Deutschlands, Österreichs und der Schweiz entnommen. Sie sind als "amtliche Übersetzungen" gekennzeichnet. Auch wenn sie für die betroffenen Staaten eine offizielle Übersetzung darstellen mögen, so handelt es sich doch nicht um den authentischen Vertragstext. Die Webseiten in deutscher Sprache befinden sich im Aufbau. Die Bereitstellung der Verträge, der Zusammenfassungen und der erläuternden Berichte in deutscher Sprache dauert daher an. Infolgedessen werden sämtliche Texte, die nicht in deutscher Sprache verfügbar sind, in englischer Sprache, mit einer Verbindung zur französischen Version, dargestellt.

Polen
ratifizierte die Rahmenkonvention des Europarats über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (SEV Nr. 199).
Kroatien
zeichnete das Zweites Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Verstärkung der Zusammenarbeit und der Weitergabe von elektronischem Beweismaterial (SEV Nr. 224).
Die Republik Moldau
zeichnete das Zweites Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Verstärkung der Zusammenarbeit und der Weitergabe von elektronischem Beweismaterial (SEV Nr. 224).
Slowenien
zeichnete das Zweites Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Verstärkung der Zusammenarbeit und der Weitergabe von elektronischem Beweismaterial (SEV Nr. 224).
Sri Lanka
zeichnete das Zweites Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Verstärkung der Zusammenarbeit und der Weitergabe von elektronischem Beweismaterial (SEV Nr. 224).
Ukraine
zeichnete das Zweites Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Verstärkung der Zusammenarbeit und der Weitergabe von elektronischem Beweismaterial (SEV Nr. 224).
Das Vereinigtes Königreich
zeichnete das Zweites Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Verstärkung der Zusammenarbeit und der Weitergabe von elektronischem Beweismaterial (SEV Nr. 224).