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Rahmenübereinkommen des Europarats über künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit (SEV Nr. 225)

Das Rahmenübereinkommen des Europarats über künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit soll sich mit spezifischen Herausforderungen befassen, die sich während des gesamten Lebenszyklus künstlicher Intelligenzsysteme ergeben, und die Berücksichtigung der umfassenderen Risiken und Auswirkungen im Zusammenhang mit diesen Technologien fördern, darunter: unter anderem die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie sozioökonomische Aspekte wie Beschäftigung und Arbeit.

Die Bestimmungen dieses Übereinkommens zielen darauf ab, sicherzustellen, dass Aktivitäten im Lebenszyklus von Systemen der künstlichen Intelligenz in vollem Einklang mit den Menschenrechten, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit stehen.

Das Rahmenübereinkommen wurde am 17. Mai 2024 vom Ministerkomitee des Europarats auf seiner 133. Tagung in Straßburg angenommen und anlässlich der Justizministerkonferenz in Vilnius (Litauen) am 5. September 2024 zur Unterzeichnung aufgelegt.