Zurück Türkei: Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit schützen – auch im Kampf gegen Terrorismus

Türkei: Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit schützen – auch im Kampf gegen Terrorismus

Die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, hat unterstrichen, wie wichtig der Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit – auch im Kampf gegen den Terrorismus – in der Türkei und in allen anderen Mitgliedsstaaten des Europarates ist.

In ihrer Rede im Rahmen einer Konferenz zum Menschenrechtsaktionsplan der Türkei erklärte Pejčinović Burić, dass der vor drei Jahren gescheiterte Putschversuch ein „unrechtmäßiger Angriff auf die demokratischen Institutionen des Landes“ gewesen sei. Sie betonte, dass die türkische Regierung weiterhin auf die praktische und technische Unterstützung des Europarates bei menschenrechtsbezogenen Reformen zählen könne.

Der Generalsekretärin zufolge hat die langjährige Zusammenarbeit zwischen dem Europarat und der Türkei – dem zweitgrößten, im Jahr 1950 beigetretenen Mitgliedsstaat der Organisation – positive Ergebnisse mit sich gebracht, etwa das Recht auf Individualbeschwerde beim türkischen Verfassungsgerichtshof und die bedeutende Rechtsprechung des Gerichtshofs.

Die Ausarbeitung des neuen Menschenrechtsaktionsplans sei ein weiteres Beispiel für diese positiven Ergebnisse, sagte Pejčinović Burić. Allerdings seien in einigen Fragen noch Fortschritte nötig, insbesondere im Hinblick auf die Mängel, die der Europäische Menschenrechtsgerichtshof auf den Gebieten Strafjustiz, Freiheitsentzug und Meinungsäußerungsfreiheit festgestellt hat.

Laut der Generalsekretärin sind die Uneindeutigkeit mancher Gesetze, die eingeschränkte oder enge Auslegung der Menschenrechtsnormen und die übermäßige Einschränkung von Rechten und Freiheiten weiterhin die Ursache zahlreicher Beschwerden beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof.

„Um diese Probleme zu bewältigen, sind Veränderungen bei der richterlichen Auslegung der Normen und weitere Gesetzesänderungen nötig“, so Pejčinović Burić. Der Aktionsplan müsse darum die innerstaatlichen Instrumente zur Sicherung des Menschenrechtsschutzes im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention stärken. Dies bedeute, die Rechte der Einzelperson verstärkt in den Gesetzen und der Rechtspraxis der Türkei zu verankern.

„Um die bestmögliche Wirkung zu erzielen, sind politischer Wille, die intensive Abstimmung in Justizfragen zwischen Straßburg und Ankara sowie ein umfassender Dialog zwischen allen relevanten Interessengruppen – einschließlich der Zivilgesellschaft und Medienverbände – erforderlich. Die türkischen Behörden auf höchster Ebene müssen entschlossen sein, die Veränderungen in die Praxis umzusetzen“, so die Generalsekretärin abschließend.

Nach einem Treffen mit dem türkischen Präsidenten Erdoğan erklärte Pejčinović Burić: „Mein Treffen mit dem Präsidenten war offen und sehr konstruktiv. Wir haben über mehrere Fragen von gemeinsamen Interesse gesprochen, insbesondere über die wachsende Bedrohung durch Islamfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus in Europa.“

Positiv hob die Generalsekretärin zudem die erheblichen Anstrengungen der Türkei zur Unterbringung und Unterstützung von Flüchtlingen aus Syrien hervor.

Generalsekretärin Istanbul, Türkei 9. Dezember 2019
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