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Deutschland: Unterricht und Förderung von Regional- und Minderheitensprachen muss laut Sachverständigenausschuss verbessert werden

Der Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen begrüßt in seinem sechsten Bericht über Deutschland die zum Schutz und zur Förderung von Regional- oder Minderheitensprachen (Dänisch, Niedersorbisch, Obersorbisch, Nordfriesisch, Saterfriesisch, Niederdeutsch und Romanes) getroffenen Maßnahmen. Dazu zählen Gesetze und Strategien zur Stärkung der Position dieser Sprachen im Bildungswesen, der Verwaltung und den Medien.

Den Bundesbehörden obliegen zwar bestimmte Befugnisse und koordinierende Aufgaben, die Umsetzung der Charta in Deutschland fällt jedoch hauptsächlich in den Kompetenzbereich der Länder.

Der Sachverständigenausschuss besuchte das Land im Mai 2018 und führte Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Regierung und der Zivilgesellschaft über die seit seinem letzten Bericht erzielten Fortschritte. Demzufolge sind der Schutz und die Förderung von Regional- oder Minderheitensprachen ein Thema, dem die deutschen Behörden „regelmäßig“ ihre Aufmerksamkeit widmen, so der Ausschuss.

Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen Straßburg 31. Januar 2019
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