Zurück Nichtumsetzung der Urteile des Gerichtshofs: eine gemeinsame Verantwortung

Menschenrechtskommissar Nils Muižnieks veröffentlicht seinen aktuellen Menschenrechtskommentar
Nichtumsetzung der Urteile des Gerichtshofs: eine gemeinsame Verantwortung

„Im Dezember 2015 hat der Lenkungsauschuss für Menschenrechte (CDDH) des Europarates einen Bericht über die langfristige Zukunft des Systems der Europäischen Menschenrechtskonvention („der Konvention“) veröffentlicht. Über zwei in diesem Bericht dargestellte Herausforderungen war ich besonders bestürzt: erstens die anhaltende Nichtumsetzung einer Reihe von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und zweitens die direkten Angriffe auf die Autorität des Gerichtshofs.

Der außergewöhnliche Beitrag des Gerichtshofs zum Schutz der Menschenrechte kann nicht genug betont werden. Dieser wurde in jeder Erklärung der Konferenzen auf hoher Ebene, die im Rahmen des Interlaken-Izmir-Brighton-Brüssel-Reformprozesses veranstaltet wurden, anerkannt. Die Tatsache, dass so viele Europäer beim Straßburger Gerichtshof eine Beschwerde einreichen, zeugt von dem hohen Maß an Vertrauen, dass sie in das Konventionssystem setzen. Dennoch müssen die Staaten darüber wachen, dass das System funktioniert.

Die anhaltende Nichtumsetzung der Urteile des Gerichtshofs bedroht die Autorität des Gerichtshofs und damit das Konventionssystem als Ganzes“, erklärte Nils Muižnieks, Menschenrechtskommissar des Europarates, heute bei der Veröffentlichung seines aktuellen Menschenrechtskommentars. (weiter...)

Menschenrechtskommissar Straßburg 23. August 2016
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