Zurück Vertrag des Europarates zur Stärkung der Abschöpfung von Erträgen aus Straftaten zur Zeichnung aufgelegt

Acht Länder und die Europäische Union haben heute in Straßburg einen neuen Vertrag unterzeichnet, der die Befugnisse der Behörden zur Einziehung von Erträgen aus Straftaten, einschließlich Krypto-Vermögenswerten, stärkt
Anlässlich der feierlichen Zeichnungsauflegung des Protokolls zur Warschau-Konvention, dem ersten internationalen Vertrag zur Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, hält Generalsekretär Berset vor den Ministern und Botschaftern eine Rede

Anlässlich der feierlichen Zeichnungsauflegung des Protokolls zur Warschau-Konvention, dem ersten internationalen Vertrag zur Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, hält Generalsekretär Berset vor den Ministern und Botschaftern eine Rede

Georgien, Griechenland, Luxemburg, Monaco, Montenegro, San Marino, Ungarn und das Vereinigte Königreich haben als erste der 46 Mitgliedsstaaten des Europarates diesen Vertrag unterzeichnet, der anlässlich der Octopus-Konferenz 2026 zum Thema Computerkriminalität zur Zeichnung aufgelegt wurde.

Kriminellen ihre finanziellen Ressourcen zu entziehen, stärkt unsere Demokratien

Der neue Vertrag, bei dem es sich um ein Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarates über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus („Warschau-Konvention“) handelt, modernisiert die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen für die Vermögensabschöpfung, um gegen immer raffiniertere grenzüberschreitende kriminelle Netzwerke vorzugehen, die modernste Technologien einsetzen.

„Gelder kriminellen Ursprungs erhalten das organisierte Verbrechen. Sie ermöglichen es zudem, das zu kaufen, was niemals zum Verkauf stehen sollte: unsere Demokratien. Den Kriminellen dieses Geld zu entziehen, bedeutet, die demokratische Sicherheit zu gewährleisten“, erklärte der Generalsekretär des Europarates, Alain Berset. „Kein Staat kann allein Vermögenswerte kriminellen Ursprungs über Grenzen hinweg abschöpfen. Dank dieses Protokolls muss dies auch kein Staat mehr tun.“

„Geldströme aufspüren“

Das Protokoll stärkt die Warschauer Konvention, einen grundlegenden internationalen Vertrag im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, der 2005 verabschiedet wurde, und sieht die Einführung neuer wichtiger Instrumente zur Aufspürung von Geldströmen vor. Die Gerichte können die Einziehung von Vermögenswerten anordnen, die mit einem breiteren Spektrum krimineller Aktivitäten in Verbindung stehen, und die Einziehung ist in bestimmten Fällen sogar ohne strafrechtliche Verurteilung möglich. Auch Vermögenswerte, die sich im Besitz Dritter befinden, können Gegenstand von Maßnahmen sein, wobei Schutzvorkehrungen für in gutem Glauben handelnde Personen vorgesehen sind.

Die Behörden können gegebenenfalls Vermögenswerte im Eilverfahren ohne vorherige Benachrichtigung einfrieren oder beschlagnahmen, um zu verhindern, dass diese transferiert oder versteckt werden. Das Protokoll verpflichtet die Staaten außerdem, Stellen einzurichten, die für die Aufspürung und Verwaltung von Erträgen aus Straftaten zuständig sind. Darüber hinaus stärkt es die Rolle der Finanzermittlungsstellen und verbessert den Zugang der Behörden zu Finanzdaten und Daten über virtuelle Vermögenswerte.

Die effektive Nutzung der im Protokoll vorgesehenen Instrumente und Mechanismen wird dazu beitragen, die grenzüberschreitende Abschöpfung von Vermögenswerten zu beschleunigen und gerechter zu gestalten. Das Protokoll wird die internationale Zusammenarbeit stärken, indem es einen umfassenderen Informationsaustausch, die Durchführung gemeinsamer Ermittlungen und eine direkte Zusammenarbeit zwischen den Vermögensabschöpfungsstellen und den Vermögensverwaltungsstellen fördert, die Anfragen innerhalb der festgelegten Fristen beantworten müssen, insbesondere innerhalb von drei Tagen in dringenden Fällen.

Eingezogene Vermögenswerte werden vorrangig an die Opfer oder ihre rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben, während eingezogene Geldbeträge über 10.000 Euro in der Regel gerecht unter den betroffenen Ländern aufgeteilt werden. Die Staaten werden auch dazu ermutigt, eingezogene Vermögenswerte aus Straftaten für soziale Zwecke oder im allgemeinen Interesse einzusetzen, um die Erträge aus Straftaten in Ressourcen zum Wohle der Bevölkerung umzuwandeln.

Damit das Protokoll in Kraft treten kann, sind fünf Ratifizierungen, darunter drei durch Mitgliedsstaaten des Europarates, erforderlich.

Die Außenministerinnen und -minister der 46 Mitgliedsstaaten des Europarates haben das Zusatzprotokoll auf der Jahrestagung des Ministerkomitees am 15. Mai 2026 in Chişinău verabschiedet.

***

Das Übereinkommen des Europarates über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus (SEV Nr. 198), das 2005 in Warschau zur Zeichnung aufgelegt wurde, ist der erste umfassende internationale Vertrag, der sowohl die Verhütung als auch die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung abdeckt. Das Übereinkommen hat derzeit 39 Vertragsstaaten; fünf weitere Unterzeichner haben es noch nicht ratifiziert, darunter die Europäische Union. Es steht auch Staaten offen, die nicht Mitglieder des Europarates sind. Eine Konferenz der Vertragsparteien überwacht die Einhaltung seiner Bestimmungen.


 Text des neuen Protokolls zur Bekämpfung von Geldwäsche [EN]

 Was unternimmt der Europarat im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung?


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