Zurück Neuer Vertrag des Europarates stärkt Abschöpfung von Erträgen aus Straftaten

Die Bestimmungen stärken die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung krimineller Netze
Neuer Vertrag des Europarates modernisiert die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen für die Einziehung von Erträgen aus Straftaten

Neuer Vertrag des Europarates modernisiert die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen für die Einziehung von Erträgen aus Straftaten

Die Außenministerinnen und -minister der 46 Mitgliedsstaaten des Europarates haben heute auf der Jahrestagung des Ministerkomitees ein Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarates über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus (Warschauer Konvention) verabschiedet.

Der neue Vertrag modernisiert die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen für die Abschöpfung von Erträgen aus Straftaten als Reaktion auf die immer besser organisierten, grenzüberschreitenden und technologisch hochentwickelten kriminellen Netze. Er stärkt die Fähigkeiten der Behörden, verdächtige Transaktionen zu überwachen und auszusetzen sowie Vermögenswerte, einschließlich Krypto-Vermögenswerte, die durch kriminelle Handlungen gewonnen wurden, einzuziehen.

Europa verstärkt sein Instrumentarium zur Bekämpfung krimineller Netze

„Demokratische Sicherheit beruht auf starken Institutionen, dem Vertrauen der Bevölkerung und der Rechtsstaatlichkeit. Diese Grundlagen werden jedoch durch illegale Finanzströme untergraben, die mithilfe neuer Technologien frei im globalen Finanzsystem fließen. Mit diesem Protokoll statten sich die Staaten mit wirksameren Mitteln aus, um Geldwäsche zu bekämpfen, kriminelle Netze zu zerschlagen, die Demokratie grenz- und technologieübergreifend zu verteidigen und die Opfer von Finanzkriminalität besser zu schützen“, so der Generalsekretär des Europarates, Alain Berset.

Das Protokoll modernisiert und konsolidiert die Warschauer Konvention, ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Es stützt sich auf mehr als zwei Jahrzehnte der Umsetzung, auf die überarbeiteten Normen der Arbeitsgruppe „Finanzielle Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ (FATF) und auf den Besitzstand der Europäischen Union. (weiter)

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Das Übereinkommen des Europarates über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus (SEV Nr. 198), das 2005 in Warschau zur Zeichnung aufgelegt wurde, ist der erste internationale Vertrag, der sowohl die Verhütung als auch die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung abdeckt.

Das Übereinkommen hat derzeit 39 Vertragsstaaten; fünf weitere Unterzeichner haben es noch nicht ratifiziert, darunter die Europäische Union. Es steht auch Staaten offen, die nicht Mitglieder des Europarates sind. Eine Konferenz der Vertragsparteien überwacht die Einhaltung seiner Bestimmungen.


 Weitere Informationen über die Arbeit des Europarates zur Verbrechensbekämpfung

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