Zurück Unabhängigkeitstag der Ukraine: Europarat fördert Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht und verstärkt Unterstützung für die Ukraine

Fortschritte bei Entschädigungsmechanismus und Sondergerichtshof, während neuer Aktionsplan zur demokratischen Sicherheit Gestalt annimmt
Generalsekretär Alain Berset empfing den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj im Juni 2025 in Straßburg

Generalsekretär Alain Berset empfing den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj im Juni 2025 in Straßburg

Im Vorfeld des Unabhängigkeitstags der Ukraine am 24. August hat der Generalsekretär des Europarates, Alain Berset, die Solidarität der Organisation mit der Ukraine – einem ihrer 46 Mitgliedsstaaten – sowie ihre uneingeschränkte Unterstützung für das Land bekräftigt.

„Liebe Ukrainerinnen und Ukrainer, vor 35 Jahren habt Ihr Eure Unabhängigkeit wiedererlangt“, erklärte Berset. „Ihr habt sie jeden einzelnen Tag verteidigt. Der Europarat steht Euch zur Seite – in diesem Krieg, für Gerechtigkeit und auf dem Weg zu einem Frieden nach Euren eigenen Vorstellungen.“

Nach mehr als vier Jahren, in denen der Krieg Russlands die Ukraine verwüstet und den gesamten Kontinent in Mitleidenschaft gezogen hat, muss von der Ukraine gemeinsam mit dem übrigen Europa ein nachhaltiger Frieden geschaffen werden, der auf Rechtsstaatlichkeit beruht und bei dem Rechenschaftspflicht im Mittelpunkt steht. Dies ist der Grundgedanke hinter den Bemühungen des Europarates, solide Entschädigungsmechanismen zu etablieren und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.

Schadensregister und Internationale Entschädigungskommission: Aufbau eines umfassenden Entschädigungsmechanismus

Beim Schadensregister des Europarates für die Ukraine in Den Haag sind bereits mehr als 180.000 Schadenersatzanträge in Bezug auf Schäden, Verluste oder Verletzungen infolge der russischen Aggression eingegangen. Etwa 58.000 dieser Anträge wurden im Register erfasst, während die übrigen noch geprüft werden. Erst in diesem Monat hat das Schadensregister neun neue Antragskategorien eingeführt, wodurch sich die Gesamtzahl der Kategorien auf fast 30 erhöht hat.

Neben den von Einzelpersonen und Organisationen eingereichten Anträgen kann nun auch der ukrainische Staat Entschädigungen für humanitäre öffentliche Ausgaben, für Minenräumungskosten infolge der russischen Aggression sowie für Verluste aufgrund der Zerstörung von Eigentum geltend machen. Bis Ende September werden alle geplanten Kategorien geöffnet sein, darunter solche im Zusammenhang mit dem kriegsbedingten Verlust der Erwerbstätigkeit, Schäden am Kulturerbe und an der Umwelt sowie dem Verlust des Zugangs zu Gesundheitsversorgung und Bildung.

Auch die Arbeiten am zweiten Schritt des Entschädigungsmechanismus, einer Internationalen Entschädigungskommission, sind bereits im Gange. Nach ihrer Einrichtung wird die Entschädigungskommission auf der Grundlage der Arbeit des Schadensregisters die Ansprüche prüfen, bewerten und darüber entscheiden sowie die jeweils fälligen Entschädigungsbeträge festlegen. Die Rechtsgrundlage dafür – das Übereinkommen zur Errichtung einer internationalen Entschädigungskommission für die Ukraine – wurde im Dezember 2025 zur Zeichnung aufgelegt. Für das Inkrafttreten des Übereinkommens und die Einrichtung der Entschädigungskommission sind 25 Ratifizierungen sowie ausreichende finanzielle Zusagen erforderlich. Bis heute gibt es 40 Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens, von denen sieben Staaten sowie die EU das Übereinkommen bereits ratifiziert haben.

Im Juni dieses Jahres hielt der Vorbereitungsausschuss für die Entschädigungskommission seine erste Sitzung in Den Haag ab.

Sondergerichtshof für das Verbrechen der Aggression: Rechenschaftspflicht im Mittelpunkt

Im Juni 2025 unterzeichneten der ukrainische Präsident, Wolodymyr Selenskyj, und der Generalsekretär des Europarates, Alain Berset, ein Abkommen über die Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine. Nach der Unterzeichnung begannen interessierte Parteien – darunter Mitgliedsstaaten des Europarates und Nichtmitgliedsstaaten aus aller Welt sowie die Europäische Union – die Möglichkeit zu prüfen, einem Erweiterten Teilabkommen über den Verwaltungsrat des Sondergerichtshofs beizutreten. Im Mai 2026 bekundeten 36 Länder und die Europäische Union in Chișinău (Republik Moldau) ihre Absicht, dem Erweiterten Teilabkommen beizutreten. Die Niederlande haben angeboten, das Sondergericht zu beherbergen, und ein Vorbereitungsteam des Europarates arbeitet seit Januar 2026 – mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union – an der Einrichtung des Sondergerichtshofs.

Der gesamte Europarat steht hinter der Ukraine

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) setzt sich weiterhin unermüdlich für ein umfassendes System der Rechenschaftspflicht der Russischen Föderation ein, insbesondere für die beschleunigte Einrichtung des Sondergerichtshofs. Die PACE steht der Ukraine zur Seite, indem sie zur weiteren Stärkung ihrer demokratischen Institutionen beiträgt, wichtige Reformen vorantreibt und die Ukraine auf ihrem Weg zu einer tieferen europäischen Integration begleitet. Dies geschieht im Rahmen ihres Monitoring-Verfahrens und durch die parlamentarische Unterstützung der Werchowna Rada. Das parlamentarische Netzwerk der PACE zur Lage der Kinder der Ukraine unterstützt die ukrainischen Behörden zudem dabei, die Identifizierung von und Suche nach verschleppten Kindern zu erleichtern sowie die Rechte von vertriebenen Kindern und Flüchtlingskindern zu fördern.

Der Kongress der Gemeinden und Regionen und sein Kompetenzzentrum für Mehrebenenverwaltung arbeiten gemeinsam mit den ukrainischen Behörden daran, die lokale Demokratie und gute Regierungsführung als Säulen der demokratischen Sicherheit zu stärken. In der Ukraine wird die deliberative Demokratie durch Bürgerversammlungen eingeführt. Die Arbeit des Kongresses stärkt öffentliche Investitionen und die kommunalen Finanzen, fördert die Bürgerbeteiligung und die interkommunale Zusammenarbeit, stellt juristisches Fachwissen zur Verfügung, um die ukrainische Gesetzgebung mit der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung in Einklang zu bringen, und unterstützt den Austausch zwischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern aus der Ukraine und anderen europäischen Städten. Der Kongress sensibilisiert zudem die vom Krieg betroffenen Gemeinden für das Schadensregister für die Ukraine.

Der Menschenrechtskommissar betont weiterhin, dass Menschenrechtsaspekte im Mittelpunkt jedes Friedensprozesses stehen müssen. Angesichts der eskalierenden russischen Angriffe und des beispiellosen Anstiegs der Opferzahlen unter der ukrainischen Zivilbevölkerung hat er davor gewarnt, den Schutz und die Hilfe für Millionen von Ukrainerinnen und Ukrainern, die durch den anhaltenden Krieg Russlands in ganz Europa vertrieben wurden, voreilig einzustellen. Der Kommissar hat sich dafür ausgesprochen, dass die Mitgliedsstaaten des Europarates diesen Personen so lange wie nötig Schutz gewähren, bis die Bedingungen in der Ukraine ihre sichere, würdige und dauerhafte Rückkehr ermöglichen, im Einklang mit dem internationalen Flüchtlingsrecht und den Menschenrechtsverpflichtungen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bleibt die einzige internationale Justizinstanz, die Russland im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention für seine Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine zur Rechenschaft zieht.

Das Mandat der Sondergesandten des Generalsekretärs für die Lage der Kinder der Ukraine umfasst die Sensibilisierung für die Herausforderungen, mit denen die betroffenen Kinder konfrontiert sind, sowie für die Unterstützung, die ihnen der Europarat gewährt, und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und der internen Koordinierung, unter anderem mit dem Schadensregister und der Konsultationsgruppe für die Kinder der Ukraine.

Demokratische Sicherheit für die Ukraine: Neuer Aktionsplan für 2027–2030

Aufbauend auf den Arbeiten im Rahmen des Aktionsplans für die Ukraine 2023–2026 mit dem Titel „Widerstandsfähigkeit, wirtschaftliche Erholung und Wiederaufbau“ – dem größten und ehrgeizigsten Aktionsplan in der Geschichte der Organisation, der speziell auf ein einzelnes Land zugeschnitten war – schließt der Europarat in Zusammenarbeit mit seinen ukrainischen Partnern derzeit die Ausarbeitung eines neuen Aktionsplans für die Ukraine für den Zeitraum 2027–2030 ab. Ziel ist es, die demokratische Widerstandsfähigkeit der Ukraine durch die Förderung von guter Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten zu stärken, um das strategische Ziel der Ukraine – die Stärkung ihrer Sicherheit durch die Mitgliedschaft in der Europäischen Union – zu unterstützen, indem die Reformen an europäische Normen angepasst werden.

Zu den wichtigsten Prioritäten des neuen Aktionsplans mit dem Titel „Demokratische Sicherheit für die Ukraine“ gehören die Wahrung der Menschenrechte und die Rechenschaftspflicht im Interesse von Frieden und Stabilität, die Förderung der sozialen Inklusion und der Schutz von Minderheiten, schutzbedürftigen Gruppen und Frauen sowie die Stärkung demokratischer Institutionen, die Gewährleistung der Informationsintegrität und die Unterstützung bei der Vorbereitung von Wahlen, sobald die Umstände dies zulassen. Der Kampf gegen Korruption und für eine unabhängige Justiz wird auch in den kommenden Jahren zu den Schlüsselbereichen der Unterstützung des Europarates für die Ukraine gehören.


 Unterstützung des Europarates für die Ukraine

 Europaratsbüro in der Ukraine [EN]

Generalsekretär Strassburg 21. August 2026
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