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Die Schweiz muss Menschenhandelsopfer besser identifizieren und schützen

Die Expertengruppe des Europarates gegen Menschenhandel (GRETA) begrüßt in einem heute veröffentlichten Bericht die von der Schweiz erzielten Fortschritte, gleichzeitig ruft sie die Behörden des Landes zu weiteren Maßnahmen auf, um die Identifizierung und den Schutz von Menschenhandelsopfern zu verbessern.

Die GRETA stellt fest, dass seit ihrem ersten Bericht über die Schweiz aus dem Jahr 2015 Fortschritte erzielt wurden. Dazu zählen die Verabschiedung des zweiten Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel (2017–2020), die Schulung von Beamtinnen und Beamten sowie eine Kampagne zur Sensibilisierung der Bevölkerung und der Gesundheitsfachpersonen. Eine weitere positive Entwicklung ist die Erhöhung der Zahl der Plätze in den Schutzunterkünften, die Menschenhandelsopfern (auch Männern) spezielle Unterstützung bieten. Außerdem erhielten mehr Opfer eine staatliche Entschädigung und stieg die Zahl der strafrechtlichen Ermittlungen aufgrund von Menschenhandel.

Die Expertengruppe empfiehlt der Schweiz allerdings, in allen Kantonen ein formalisiertes Verfahren zur Identifizierung von Opfern einzuführen, damit sie von geeigneten Unterstützungs- und Schutzmaßnahmen profitieren können. Sie fordert die Schweizer Behörden überdies auf, die vorausschauende und zielgerichtete Identifizierung der Opfer von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft zu verstärken, indem die Kapazitäten und die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsinspektorate verbessert und die Gewerkschaften und anderen relevanten Akteure an den kantonalen „Runden Tischen gegen Menschenhandel“ beteiligt werden.

Expertengruppe gegen Menschenhandel (GRETA) Straßburg 9. Oktober 2019
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