Nachdem die Knesset am 30. März 2026 ein Gesetz verabschiedet hat, das den Anwendungsbereich der Todesstrafe in Israel ausweitet, hat der Generalsekretär des Europarates, Alain Berset, seine tiefe Besorgnis geäußert. Diese Verabschiedung erfolgt trotz wiederholter Appelle an die israelischen Behörden, insbesondere seitens des Europarates, darauf zu verzichten.
Das Inkrafttreten dieses Gesetzes würde eine weitere Abkehr Israels von dem Wertekanon bedeuten, dem es sich in der Vergangenheit angeschlossen hat. Israel hat 1954 die Todesstrafe für Straftaten gemäß dem Allgemeinen Recht abgeschafft und seit 1962 keine Hinrichtung mehr vollstreckt. Die Verabschiedung dieses Gesetzes, das die Anwendung der Todesstrafe im Land ausweitet, stellt einen schwerwiegenden Rückschritt dar.
Die Todesstrafe ist ein juristischer Anachronismus, der mit den heutigen Menschenrechtsnormen unvereinbar ist. Darüber hinaus ist jede diskriminierende Anwendung in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar.
Der Europarat lehnt die Todesstrafe an allen Orten und unter allen Umständen ab. Er setzt sich weiterhin für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ein, im Einklang mit der Erklärung von Reykjavík, die 2023 von den Staats- und Regierungschefs verabschiedet wurde. Die Todesstrafe ist mit den Grundrechten und der Achtung der Menschenwürde unvereinbar.
Die Knesset hat seit 1957 Beobachterstatus bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Israel ist zudem Vertragspartei einer Reihe von Übereinkommen des Europarates und nimmt an mehreren seiner Kooperationsmechanismen teil.
Vor diesem Hintergrund wird der Europarat die weiteren Entwicklungen im Zusammenhang mit diesem Gesetz aufmerksam verfolgen. Er wird dessen Auswirkungen auf die Übereinkommen des Europarates, denen Israel beigetreten ist, sowie auf die Kooperationsmechanismen, an denen der Staat beteiligt ist, prüfen.
Der Europarat und die Abschaffung der Todesstrafe [EN]
Generalsekretär Alain Berset [EN]

