Der Generalsekretär des Europarates, Alain Berset, hat die israelischen Behörden in einem direkten Appell aufgefordert, die derzeit der Knesset vorgelegten Gesetzesvorschläge aufzugeben, die darauf abzielen, die Anwendung der Todesstrafe auszuweiten. In offiziellen Schreiben an den Parlamentspräsidenten, Amir Ohana, und den Präsidenten des Staates Israel, Isaac Herzog, äußerte er tiefe Besorgnis über die möglichen Folgen dieser Maßnahme.
„Der Europarat lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen und an allen Orten ab. Die derzeit in der Knesset geprüften Texte würden einen gravierenden Rückschritt gegenüber dem seit Langem von Israel eingehaltenen De-facto-Moratorium bedeuten. Ich fordere die israelischen Behörden auf, diese Vorschläge abzulehnen“, so der Generalsekretär.
Die Todesstrafe hat keinen Platz in der modernen Justiz und ist mit der Achtung der Grundrechte unvereinbar. In Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen dürfen die 46 Mitgliedsstaaten des Europarates die Todesstrafe nicht anwenden, was einen klaren und langjährigen regionalen Konsens widerspiegelt, der auf der Achtung der Menschenwürde und des Rechts auf Leben beruht.
Israel hat 1954 die Todesstrafe für Straftaten gemäß dem Allgemeinen Recht abgeschafft und seit 1962 keine Hinrichtungen mehr durchgeführt. Am 25. März 2026 haben die Ständigen Vertreter der Minister des Europarates ihre tiefe Besorgnis über die in der Knesset erörterten Gesetzentwürfe zur Ausweitung der Todesstrafe in Israel geäußert und die israelischen Behörden aufgefordert, sie aufzugeben. Am 27. März 2026 hat die Generalberichterstatterin der Parlamentarischen Versammlung über die Abschaffung der Todesstrafe, Gala Veldhoen, die Knesset-Mitglieder ebenfalls aufgerufen, diesen Text abzulehnen.
Die Knesset hat seit 1957 Beobachterstatus bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Israel ist zudem Vertragspartei mehrerer Übereinkommen und nimmt an Kooperationsmechanismen des Europarates teil.
In diesem Zusammenhang besteht die Gefahr, dass jede Entwicklung, die von den europäischen Menschenrechtsnormen abweicht, Israel von dem Werterahmen entfernt, dem es sich historisch angeschlossen hat. Dies wirft auch umfassendere Bedenken hinsichtlich der Einhaltung des Völkerrechts auf.
Der Generalsekretär informierte auch die Ständigen Vertreter der Minister über die unternommenen Schritte. Der Europarat setzt seine Bemühungen zur allgemeinen Abschaffung der Todesstrafe gemäß der Erklärung von Reykjavík fort, die die Staats-und Regierungscheffinnen und -chefs 2023 verabschiedet haben.
Generalsekretär Alain Berset [EN]

