Zurück Plattformen, nicht den Zugang von Kindern regulieren

Menschenrechtskommissar fordert Umsicht beim Verbot Sozialer Medien
Gesetzgeber sollte Kindern konsultieren, um herauszufinden, wie sie im Netz am besten geschützt werden können

Gesetzgeber sollte Kindern konsultieren, um herauszufinden, wie sie im Netz am besten geschützt werden können

Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Michael O'Flaherty, hat bei der geplanten Regulierung der Nutzung von Social-Media-Plattformen durch Kinder zur Umsicht aufgerufen. „Da mehrere europäische Länder erwägen, ein Mindestalter für den Zugang zu Social-Media-Plattformen einzuführen, rufe ich zur Umsicht bei der Verhängung allgemeiner Verbote auf“, erklärte er und fügte hinzu, dass „die Betonung der Zugangsbeschränkung nicht die Notwendigkeit vergessen lassen darf, durch klare rechtliche Verpflichtungen, unabhängige Aufsicht und wirksame Rechenschaftspflicht sicherzustellen, dass Plattformen die Menschenrechte achten“.

„Das Bestreben, den Zugang von Kindern durch die Einführung allgemeiner Verbote und obligatorischer Altersüberprüfungen einzuschränken, beruht auf berechtigten Bedenken, da das derzeitige Ökosystem im Netz die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern nicht berücksichtigt. Kinder sind Gewalt-, sexuellen oder beängstigenden Inhalten, Kontaktaufnahmen durch Pädophile (‚Grooming‘) und sich rasch verbreitenden Falschinformationen ausgesetzt. Undurchsichtige Algorithmen leiten sie zu Dokumenten, die absolut nicht altersgerecht sind, während Designmerkmale ihr Verhalten heimtückisch beeinflussen und eine massive Datenerfassung ihre Privatsphäre gefährdet. Diese Effekte sind die vorhersehbaren Folgen spezifischer Designentscheidungen und Geschäftsmodelle, die regulatorische Eingriffe beim Urheber erfordern.

Das Verbot des Zugangs von Kindern zu Sozialen Medien bedeutet jedoch, die Verantwortung für die Sicherheit zu verlagern: Die Verantwortung würde nicht mehr bei den Plattformen liegen, die das Umfeld schaffen, sondern bei den Kindern, die in dieser Umgebung navigieren. Vielmehr sollten die Staaten von den Plattformen verlangen, Risiken für die Kinderrechte von der Konzeption an und standardmäßig zu verhindern und zu mindern, und sie zur Rechenschaft ziehen, wenn diese Verpflichtungen nicht eingehalten wurden.

Angesichts der Allgegenwart algorithmischer Systeme ist eine umfassende Regulierung unerlässlich. Dazu gehören die Gewährleistung der Transparenz und Überprüfbarkeit von Algorithmen, die Schaffung wirksamer Melde- und Rechtsdurchsetzungsverfahren, die Bewertung von Risiken für die Kinderrechte, die Durchführung unabhängiger Kontrollen und Beschränkungen für zielgerichtete Werbung. Diese Verpflichtungen müssen durchsetzbar sein, einer unabhängigen Aufsicht unterliegen und mit ausreichend abschreckenden Sanktionen verbunden sein.“ (weiter)


 Menschenrechtskommissar des Europarates [EN]

 Schutz der Kinderrechte durch den Europarat

 Arbeit des Europarates in den Bereichen Cybersicherheit und digitale Rechte


 

Menschenrechtskommissar Straßburg 23. Februar 2026
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