Kinder kommen auf vielfältige Weise mit dem Justizsystem in Berührung. Sie können Opfer, Zeugen, Straftäter oder Parteien in außergerichtlichen, gerichtlichen (zivil- und strafrechtlichen) oder verwaltungsrechtlichen Verfahren sein. Oftmals finden sie sich, wenn sie mit dem Justizsystem konfrontiert werden, in einer einschüchternden Erwachsenenwelt wieder, die sie nicht verstehen können. Es ist daher notwendig, die Justiz an ihre Bedürfnisse anzupassen – sie kindgerecht zu gestalten.
Eine kindgerechte Justiz muss zugänglich, altersgerecht, zügig, sorgfältig, bedarfsorientiert und auf die Bedürfnisse der Kinder ausgerichtet sein. Sie achtet das Recht der Kinder auf ein ihrer Situation angemessenes Verfahren, auf Teilhabe und Verständnis der Verfahren sowie ihr Recht auf Privatsphäre und Familienleben, auf Unversehrtheit und Würde. (weiter)
Weitere Informationen über das Instrument zur Bewertung der Kinderfreundlichkeit der Justiz [EN]
Die umfassende Arbeit des Europarates für Kinder: Weitere Informationen

