Der Generalberichterstatter für Asyl und Migration der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Lord Michael German (Vereinigtes Königreich, ALDE), hat angesichts des Ende März vom Europäischen Parlament verabschiedeten Standpunkts, der die Inhaftierung von Migrantenkindern zulassen würde, Alarm geschlagen.
„Die Inhaftierung von Kindern ist niemals in ihrem besten Interesse. Selbst kurze Haftzeiten können Kindern Schaden zufügen“, erklärte er. „Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat klargestellt, dass die Inhaftierung von Migrierenden niemals auf Kinder angewendet werden sollte, weder auf unbegleitete noch auf solche, die mit ihren Familien unterwegs sind.“
Lord German warnte, dass der jüngste Standpunkt des Europäischen Parlaments zur vorgeschlagenen EU-Rückführungsverordnung möglicherweise nicht die Schutzmaßnahmen widerspiegele, die gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes erforderlich seien.
Rechtsbehelfsverfahren bleibt unverzichtbar
Er äußerte zudem Bedenken hinsichtlich der Vorschläge, die automatische Aussetzung von Rückführungsanordnungen während eines laufenden Rechtsbehelfsverfahrens aufzuheben. (weiter)

