Das Schadensregister für die Ukraine hat mehrere neue Kategorien für Entschädigungsansprüche eingeführt, die sich aus dem russischen Angriffskrieg ergeben.
Die neuen Kategorien betreffen Schäden am kulturellen und historischen Erbe, den Verlust von Erwerbsmöglichkeiten sowie den Verlust der Kontrolle von Unternehmen über ihr Eigentum in vorübergehend besetzten Gebieten.
Die Gefährdung des europäischen Kulturerbes – auch in der Ukraine – ist eines der Hauptthemen der diesjährigen „Europäische Tage des Denkmals“, deren europaweiter Auftakt am 3. September stattfand.
Fast 190.000 eingegangene Ansprüche in über 30 Kategorien
Das Schadensregister – das im April 2024 im institutionellen Rahmen des Europarates für die Einreichung von Anträgen eröffnet wurde – dient als Verzeichnis der berechtigten Entschädigungsforderungen, die von Einzelpersonen, Organisationen und dem ukrainischen Staat eingereicht wurden.
Das Register mit Sitz in Den Haag hat bereits fast 190.000 Entschädigungsanträge in Bezug auf Schäden, Verluste oder Verletzungen infolge der russischen Aggression erhalten. Etwa 58.000 dieser Anträge wurden bereits im Register erfasst, die übrigen werden derzeit noch geprüft.
Mit den neuen Antragskategorien steigt die Gesamtzahl der Kategorien auf über 30. Bis Ende September 2026 sollen alle geplanten Antragskategorien geöffnet sein, darunter auch künftige Kategorien im Zusammenhang mit dem Verlust des Zugangs zu Gesundheitsversorgung und Bildung sowie mit Schäden an der Umwelt und den natürlichen Ressourcen.
Auf dem Weg zu einem umfassenden Entschädigungsmechanismus
Die Arbeiten zur Einrichtung einer Internationalen Entschädigungskommission für die Ukraine, der zweiten Komponente eines umfassenden Entschädigungsmechanismus, sind in vollem Gange. Das Übereinkommen zur Einrichtung der Entschädigungskommission wurde bereits von 39 Staaten und der Europäischen Union unterzeichnet.
Nach ihrer Einrichtung wird die Internationale Entschädigungskommission auf der Arbeit des Schadensregisters für die Ukraine aufbauen. Sie wird die im Register erfassten Ansprüche prüfen, bewerten und darüber entscheiden sowie die Höhe der jeweils fälligen Entschädigung festlegen.
Die Internationale Entschädigungskommission wird auch Ansprüche prüfen, die nach der in dem Übereinkommen vorgesehenen Integration des Registers in die Entschädigungskommission eingehen.
Unterstützung des Europarates für die Ukraine

