Zurück Polen sollte nötige Garantien für Unabhängigkeit der Richter und Staatsanwälte wiederherstellen, Rückschritt bei Frauenrechten vorbeugen und Geschlechterstereotype bekämpfen

Oberstes Gericht, Warschau. Shutterstock.com

Oberstes Gericht, Warschau. Shutterstock.com

„Eine moderne europäische Demokratie kann ohne eine wirklich unabhängige Justiz nicht funktionieren. Polen sollte weitere Maßnahmen treffen, um die vollständige Unabhängigkeit der Justiz wiederherzustellen, und den Konflikt und den Stillstand lösen, die die Arbeit und die Glaubwürdigkeit einiger Justizinstitutionen weiterhin beeinträchtigen. Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und -anwälte müssen vor unzulässigem Druck geschützt werden“, erklärte die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović, am Ende eines fünftägigen Besuchs in Polen, in dessen Mittelpunkt die Unabhängigkeit der Justiz und der Staatsanwaltschaft sowie die Frauenrechte, die Gleichstellung der Geschlechter und häusliche Gewalt standen. „Polen sollte zudem die Frauenrechte aktiver schützen und fördern, indem das Land die Istanbul-Konvention vollständig umsetzt und der Schwächung der reproduktiven Rechte der Frau – etwa des Rechts auf Zugang zu sicheren und legalen Abtreibungsmöglichkeiten und zu Schwangerschaftsverhütung – vorbeugt“, so die Kommissarin.

Menschenrechtskommissarin Straßburg 15. März 2019
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