Zurück Polen: Staatengruppe des Europarates gegen Korruption kritisiert Schwächung der Unabhängigkeit der Gerichte und Richter

Polen: Staatengruppe des Europarates gegen Korruption kritisiert Schwächung der Unabhängigkeit der Gerichte und Richter

Anknüpfend an ihren vorläufigen Bericht vom März 2018 hat die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) die Gesetze neuerlich analysiert, die in Polen im Zeitraum 2017–18 im Bereich der Justiz verabschiedet wurden. Dazu zählen die im April und im Mai 2018 beschlossenen Änderungen an den Gesetzen, die den Nationalen Justizrat, das Oberste Gericht und die ordentlichen Gerichte betreffen.

Die GRECO stellt mit Besorgnis fest, dass Polen nicht mehr die Antikorruptionsnormen im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Justiz erfüllt.

In dem Bericht kritisiert die GRECO besonders, dass zahlreiche Richterinnen und Richter des Obersten Gerichts in naher Zukunft gezwungen sein werden, vorzeitig in den Ruhestand zu treten, und dass die Gesetzeslage ein willkürliches Neubestellungsverfahren ermöglicht, durch das der polnische Präsident nach eigenem Ermessen bestimmte Richter auswählen und de facto erneut einsetzen kann.

Ebenso kritisiert die GRECO den übermäßigen Einfluss der Politik auf die Ernennung der Mitglieder des Nationalen Justizrats – eines Gremiums, dessen Aufgabe der Schutz der Unabhängigkeit der Justiz ist. Sie werden nunmehr mithilfe eines politischen Verfahrens durch das Parlament bestimmt und nicht mehr durch andere Richterinnen und Richter gewählt, so wie es die europäischen Normen vorsehen.

Ein weiterer Kritikpunkt sind die unverhältnismäßigen Befugnisse, die der Exekutive bei den Disziplinarverfahren gegen alle Richter gewährt werden. Demnach können der polnische Präsident und der Justizminister (der gleichzeitig als Generalstaatsanwalt fungiert) derartige Verfahren einleiten und darin eingreifen.

Alle diese Maßnahmen geben Anlass zu ernster Besorgnis über die Unabhängigkeit der Justiz und die Rechtsstaatlichkeit.

Darüber hinaus missbilligt die GRECO die Einrichtung einer außerordentlichen Berufungskammer am Obersten Gericht. Sie beeinträchtigt stark die polnische Rechtsordnung und ist aufgrund der rückwirkenden Gültigkeit ihrer Entscheidungen problematisch.

Der Bericht der GRECO stimmt mit der grundsätzlichen Kritik überein, die andere internationale Institutionen äußern, und richtet an Polen sechs konkrete Empfehlungen, die das Land durch Gesetzesänderungen erfüllen muss, um die Unabhängigkeit der Justiz wiederherzustellen. „Ohne eine tatsächlich unabhängige Justiz kann Korruption nicht wirksam bekämpft werden: Ich rufe die polnischen Behörden auf, die Empfehlungen der GRECO umgehend umzusetzen. Das ist im Interesse Polens und der Menschen in diesem Land, aber auch im Interesse von ganz Europa“, erklärte Marin Mrčela, Präsident der GRECO.

Kontakt:

Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) Straßburg 22. Juni 2018
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page