Zurück Frieden in der Ukraine muss auf Menschenrechten beruhen

Erklärung von Menschenrechtskommissar Michael O'Flaherty
Frieden in der Ukraine muss auf Menschenrechten beruhen

Während es ermutigend ist, dass die diplomatischen Initiativen auf der ganzen Welt verstärkt werden, um die Weichen für den Frieden in der Ukraine zu stellen, insbesondere nach dem jüngsten Plan des US-Präsidenten, möchte ich eine wichtige Botschaft wiederholen: Ein globaler, gerechter und dauerhafter Frieden kann nur erreicht werden, wenn er im Einklang mit dem internationalen Menschenrechtsrahmen steht.

Die Menschenrechte sind der einzige allgemein anerkannte und zuverlässigste Rahmen für einen gerechten und dauerhaften Frieden.

Auch wenn es weiterhin vorrangig darum geht, Waffen zum Schweigen zu bringen und humanitäre Hilfe zu leisten, müssen wir doch jetzt handeln, um die Grundlagen für einen Frieden zu schaffen, der die Einzelperson berücksichtigt. Ziel muss es sein, eine Zukunft zu sichern, in der die Menschenrechte und die Würde der ukrainischen Bevölkerung in vollem Umfang geachtet werden.

Menschenrechtliche Elemente für den Frieden

In meinem Memorandum über menschenrechtliche Elemente für den Frieden in der Ukraine habe ich die wesentlichen Aspekte für die Schaffung eines gerechten, dauerhaften, menschenrechtsorientierten und opferzentrierten Friedens und Wiederaufbaus dargelegt. In diesem Dokument werden die grundlegenden Fragen vorgestellt, die in jeder Friedensdiskussion behandelt werden müssen, darunter:

  • Rechenschaftspflicht und Wiedergutmachung: Mechanismen, die sicherstellen sollen, dass die Täter schwerer Menschenrechtsverletzungen und internationaler Verbrechen Rechenschaft ablegen, und allen Opfern russischer Aggression (seit 2014) gerechte Wiedergutmachung bieten, sind unerlässlich, um das Leid der Opfer zu lindern und Frieden und Stabilität in der Zukunft zu gewährleisten.
  • Schutz der Betroffenen: Der dauerhafte Schutz der Rechte der am stärksten Betroffenen muss gewährleistet werden. Dazu gehören Opfer, Binnenvertriebene und Flüchtlinge, vermisste Personen, Kriegsgefangene, Zivilgefangene, illegal überführte ukrainische Kinder und Personen, die in vorübergehend von Russland besetzten ukrainischen Gebieten leben. Es ist wichtig, dass alle Gefangenen bedingungslos freigelassen und alle illegal überführten ukrainischen Kinder an ihre Familien zurückgegeben werden.
  • Wiederaufbau und wirtschaftliche Erholung: Jede Planung des Wiederaufbaus und der wirtschaftlichen Wiederbelebung muss auf den Menschenrechten beruhen und die Menschenwürde achten, wobei den am stärksten Bedürftigen Vorrang eingeräumt wird.
  • Inklusion: Die signifikante Einbeziehung von Frauen und einer Vielzahl von Akteuren (einschließlich der Zivilgesellschaft sowie nationaler und internationaler Menschenrechtsaktivisten) muss im Mittelpunkt aller Phasen des Friedensprozesses stehen.

Um unsere Sicherheit zu stärken und der russischen Aggression gegen die Ukraine entgegenzuwirken, müssen wir die Werte und Menschenrechte, die in diesem Krieg gegen die Ukraine bedroht sind, unmissverständlich verteidigen. Mein Memorandum bietet wichtige Informationen darüber, wie diesen und anderen Fragen begegnet werden kann.

Auf dieser Grundlage habe ich vor zehn Tagen in Warschau ein Treffen mit 35 hochrangigen Teilnehmenden unter Ausschluss der Öffentlichkeit einberufen, darunter der ukrainische Bürgerbeauftragte, Vertreterinnen und Vertreter der ukrainischen Zivilgesellschaft sowie der Regierung und internationaler Organisationen. Im Mittelpunkt des Treffens stand die Integration von Menschenrechten und Menschenwürde in den Kern der Maßnahmen zur Erreichung eines gerechten und dauerhaften Friedens für die Ukraine. Ein Bericht wird in Kürze veröffentlicht.

Ich möchte betonen, dass ein gerechter und dauerhafter Frieden erfordert, dass Menschenrechtsfragen während des gesamten Friedensprozesses berücksichtigt werden.


 Menschenrechtskommissar [EN]

 Unterstützung des Europarates für die Ukraine

 Alain Berset spricht bei offiziellem Besuch in Finnland über Ukraine


 

 

Menschenrechtskommissar Straßburg 24. November 2025
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