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Umsetzung der Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs

Das Ministerkomitee des Europarates hält vom 23. bis 25. September in Straßburg seine vierteljährliche Sitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ab. Informationen über die auf der Sitzung im Einzelnen untersuchten Fälle sind hier verfügbar.

Die vom Ministerkomitee verabschiedeten Entscheidungen werden auf der Website des Europarates so bald wie möglich nach der Sitzung veröffentlicht.

Laut Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile aufgrund von Informationen, die von betroffenen innerstaatlichen Behörden, Beschwerdeführern, Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteuren übermittelt werden.

Die Europäische Menschenrechtskonvention: Wie funktioniert sie?

Ministerkomitee Straßburg 23. September 2019
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