Das Ministerkomitee des Europarates hat die Einzelfallentscheidungen veröffentlicht, die es bei seiner Sitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 9. bis 11. März getroffen hat.
Bei der Sitzung verabschiedete das Komitee 42 Entscheidungen, die 21 Staaten betreffen, sowie zwei Interimsentschließungen* in den Fällen Zypern gegen die Türkei und Varnava und andere gegen die Türkei.
Es wurden auch 18 endgültige Entschließungen** in Bezug auf 40 Urteile und Entscheidungen angenommen, die zehn verschiedene Staaten betreffen.
Darüber hinaus verabschiedete das Komitee eine vorläufige Liste von Fällen, die bei der nächsten Sitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs untersucht werden sollen, die vom 9. bis 11. Juni 2026 stattfindet.
Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen.
Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf der Grundlage von Informationen, die von den betreffenden innerstaatlichen Behörden, zivilgesellschaftlichen Organisationen, nationalen Menschenrechtseinrichtungen und anderen Akteuren übermittelt werden.
Hinweis
Infolge des Ausschlusses der Russischen Föderation aus dem Europarat am 16. März 2022 ist das Land seit dem 16. September 2022 keine Hohe Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr.
Das Ministerkomitee überwacht jedoch weiterhin die Umsetzung der die Russische Föderation betreffenden Urteile und Entscheidungen und dem Land obliegt es, sie umzusetzen.
(*) Eine Interimsentschließung ist eine Form der Entscheidung, die vom Ministerkomitee mit dem Ziel verabschiedet wird, komplexere Situationen zu bewältigen, die eine besondere Aufmerksamkeit erfordern.
(**) Eine endgültige Entschließung ist eine Entscheidung des Ministerkomitees, durch welche es beschließt, die Überwachung der Umsetzung eines Urteils zu beenden, weil es der Ansicht ist, dass der beklagte Staat alle zur Reaktion auf die vom Gerichtshof festgestellten Verstöße nötigen Maßnahmen verabschiedet hat.
Weitere Informationen zu den bei dieser Sitzung getroffenen Umsetzungsentscheidungen [EN]

