Zurück Ungarn: Neue Berichte über nationale Minderheiten und nationale Minderheitensprachen

Berichte des Europarates decken 14 Sprachen und 13 nationale Minderheiten ab
Budapests Aufstockung der Mittel für Minderheitenselbstverwaltungen wurde begrüßt

Budapests Aufstockung der Mittel für Minderheitenselbstverwaltungen wurde begrüßt

Der Europarat hat zwei Berichte über seinen Mitgliedsstaat Ungarn veröffentlicht. Der erste betrifft die 13 nationalen Minderheiten, die in dem Land leben, während im zweiten die Situation der Minderheitensprachen in Ungarn, einschließlich Băeși und Romanes, untersucht wird.

Dies ist der sechste Bericht des Beratenden Ausschusses des Europarates zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten über Ungarn. Der Bericht würdigt Ungarns anhaltendes Engagement für den Schutz anerkannter nationaler Minderheiten und fordert gleichzeitig stärkere Maßnahmen, um die vollständige und wirksame Gleichstellung und Teilhabe aller Gemeinschaften zu gewährleisten. Ungarn verfügt über einen soliden rechtlichen Rahmen und hat die Finanzmittel für Minderheitenselbstverwaltungen erhöht, die kulturelle Initiativen unterstützen und Bildungs- und Kultureinrichtungen für Minderheiten führen. Viele Minderheitenvertreter äußerten sich zufrieden mit den bestehenden Unterstützungsmaßnahmen.

Gleichzeitig betont der Beratende Ausschuss die Notwendigkeit einer stärkeren öffentlichen Anerkennung der Beiträge von Minderheiten zur ungarischen Gesellschaft und stellt fest, dass sich die Unterstützung häufig auf symbolische oder folkloristische Elemente konzentriert und nicht auf die alltägliche soziale und wirtschaftliche Eingliederung. In der Stellungnahme werden daher verstärkte Anstrengungen in den Bereichen Bildung und Medien zur Förderung des interkulturellen Dialogs und des gegenseitigen Respekts gefordert. (weiter)

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Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ist Europas umfassendster Vertrag zum Schutz der Rechte von Personen, die nationalen Minderheiten angehören. Es ist weltweit das erste rechtsverbindliche multilaterale Instrument zum Schutz nationaler Minderheiten, und seine Umsetzung wird von einem Beratenden Ausschuss überwacht, der sich aus unabhängigen Fachleuten zusammensetzt. Der Vertrag trat am 1. Februar 1998 in Kraft und gilt nunmehr in 38 Staaten.

Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ist ein Übereinkommen des Europarates, das die traditionellen Regional- oder Minderheitensprachen der Vertragsstaaten schützen und fördern und es den Sprecherinnen und Sprechern dieser Sprachen ermöglichen soll, sie im öffentlichen und privaten Leben zu gebrauchen. Seine Umsetzung wird von einem unabhängigen Sachverständigenausschuss überwacht. Der Vertrag trat am 1. März 1998 in Kraft und gilt heute in 25 Staaten.


 Vollständiger Bericht über Minderheitensprachen in Ungarn [EN]

Vollständiger Bericht über nationale Minderheiten in Ungarn [EN]

Beratender Ausschuss zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten Strassburg 3. März 2026
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